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07.07.2023 - Potenzial der Verbandsklage nicht genutzt - Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie am Freitag erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Handwerksbetriebe haben bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche in gleicher Weise wie Verbraucher Interesse an einem effizienten Rechtsschutz. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundestag die von der Bundesregierung vorgesehene Öffnung der Verbandsklagen nun auf Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigte beschränkt. Das ist praxisfern und lässt die Verbandsklage nicht ihr volles Potenzial entfalten. Zudem sind ausschließlich Verbraucherverbände klageberechtigt. Sinnvoll wäre es stattdessen gewesen, qualifizierte Wirtschaftsverbände zu berücksichtigen, um den Rechtsschutzinteressen betroffener Handwerksbetriebe angemessen Rechnung zu tragen. - Ordnungspolitisch verfehlt ist, dass sich Kläger bis zu drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen können. Die im Zivilprozess gebotene Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für beklagte Unternehmen geht damit verloren.

Ein richtiges Signal setzte der Bundestag dagegen mit der Einschränkung von Finanzierungsmöglichkeiten von Verbandsklagen. Gerichtsverfahren dürfen nicht zum Geschäftsmodell für Drittfinanzierer werden. Die richtige Beschränkung vermindert das Missbrauchspotenzial, das mit Verbandsklagen einhergeht.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks

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