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04.08.2023 -  Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt den von Grünen, Gewerkschaften und Sozialverbänden geforderten Reformen für einen höheren Mindestlohn eine klare Absage. „Für die Festlegung des Mindestlohns ist die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission etabliert, die den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. Dass nicht immer Einigkeit herrscht, liegt in der Natur der Sache. Wenn man aber aus guten Gründen die eigenen Interessen nicht durchsetzen kann, dann kann man im Nachgang nicht den Beschluss torpedieren. Unbequeme Entscheidungen müssen auch von Gewerkschaften akzeptiert werden“, findet vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Mindestlohnkommission erfüllt staatlichen Auftrag

Die Arbeitnehmervertreter fordern eine deutlich höhere Anhebung des Mindestlohns als von der Kommission beschlossen. Im Raum steht eine Anhebung auf 60 Prozent vom Median-Einkommen. „Damit würde der Mindestlohn nach der politischen Erhöhung im vergangenen Jahr erneut deutlich steigen. Das ist in der aktuellen konjunkturellen Situation nicht abzubilden und würde als zusätzlicher Inflationstreiber wirken, der im Übrigen nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Unternehmen trifft“, erklärt Brossardt und ergänzt: „Die Mindestlohnkommission berücksichtigt wie in Tarifverhandlungen üblich die Produktivitäts- und die wirtschaftliche Entwicklung. So ist der Mindestlohn seit seiner Einführung 2015 um über 40 Prozent gestiegen, die Tarifentgelte um 20 Prozent und die Produktivität um 6,5 Prozent. Eine fehlende Dynamik bei den Mindestlohnsteigerungen ist also in keiner Weise zu erkennen.“

Mit Bezug auf die EU-Mindestlohnrichtlinie verweist die vbw auf einschlägige Rechtsgutachten, nach denen die geltenden Bestimmungen des Mindestlohngesetzes bei richtlinienkonformer Auslegung den Vorgaben der EU bereits entsprechen. „Politisch motivierte Stimmungsmache kann und darf sich nicht gegen geltendes Recht stellen. Das ist gefährlich und sollte insbesondere von demokratischen Parteien, aber auch von Gewerkschaften und Sozialverbänden unterlassen werden“, findet Brossardt.

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Str. 5
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