16.08.2023 - VhU zur geplanten Kindergrundsicherung - Entscheidend sind individuelle Förderung und bessere Bildungsergebnisse . Mit Blick auf die Pläne der Ampel-Koalition zur Einführung einer Kindergrundsicherung ab dem Jahr 2025 erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände: „Die mit zusätzlichem Milliardenaufwand geplante Kindergrundsicherung zielt am Kern des Problems völlig vorbei. Wir brauchen eine bessere Förderung der individuellen Talente von Kindern und Jugendlichen sowie ein Bildungssystem, das zu Teilhabe befähigt. Wir brauchen noch weniger Schulabbrecher in Hessen. Unser Anspruch muss eine solide Bildungsgrundlage für alle jungen Leute sein, die gute Berufschancen und Aufstiegsperspektiven bietet. Dass inzwischen jeder vierte Viertklässler nicht richtig lesen kann, ist erschreckend und nicht akzeptabel. Höhere Sozialleistungen können dieses Problem aber nicht lösen. Stattdessen braucht es verstärkte bildungspolitische Anstrengungen von Landesregierung, Kommunen, Schulämtern, Schulen und Kindereinrichtungen, vor allem im Bereich der frühkindlichen Bildung und der Sprachförderung.“
Pollert weiter: „Angesichts von Rekord-Staatsverschuldung und immer höheren Sozialversicherungsbeiträgen ist für weitere Ausgabensteigerungen und für neue Sozialleistungen kein Raum. Erst zum Jahresanfang 2023 wurde die von früheren Bundesregierungen garantierte Sozialabgaben-Grenze von maximal 40 Prozent eingerissen – das gefährdet Arbeitsplätze. Das deutsche Gesundheitssystem zeigt leider nur zu gut, dass steigende Ausgaben und bessere Leistungen nicht Hand in Hand gehen. Statt höheren Mitteln braucht es mehr Effizienz und Zielgenauigkeit im gesamten Sozialsystem. Wir müssen wegkommen von der Idee, erfolgreiche Sozialpolitik an der Höhe der ausgereichten Mittel zu messen. Dazu müssen die ausgegebenen Sozialleistungen endlich konsequent evaluiert werden, und das auf allen staatlichen Ebenen – also Bund, Land und Kommunen“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer abschließend.
Nach Plänen der Bundesregierung soll die Kindergrundsicherung ab 2025 Sozialleistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bündeln. Dieser neue Entlastungsausgleich soll künftig aus zwei Teilen bestehen: einem fixen Grundbetrag und einem flexiblen Zusatzbetrag.
VhU
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