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Einigung der Ampel-Koalition auf das Ende der reduzierten Mehrwertsteuer im Gastgewerbe.

17.11.2023 -Gestern Abend hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Mehrwertsteuer-Senkung für Speisen in der Gaststätte zum 31. Dezember 2023 wie geplant auslaufen zu lassen. Ab Januar sollen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen vor Ort mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wieder mit 19 (statt 7) Prozent besteuert. Mit der zeitlich befristeten Ermäßigung sollten Gaststätten besser durch die Corona-Krise kommen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen hatte sich kontinuierlich gegen das Ende der reduzierten Mehrwertsteuer ausgesprochen und ist angesichts der Ampel-Entscheidung enttäuscht.  IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas erklärt: "Das ist kein guter Tag für die Gastlichkeit und eine bittere Nachricht für die Unternehmen im Gastgewerbe. Die Gastwirte werden gezwungen sein, die Endkundenpreise zu erhöhen. Aber ob die Gäste eine zwölfprozentige Steigerung annehmen, ist mehr als fraglich. Außerdem wird diese Steuererhöhung, wie auch die heftige Erhöhung der Lkw-Maut, die Inflation antreiben.

Die plötzliche Kehrtwende von Befürwortern einer Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zeigt, wie ratlos die Bundesregierung nach dem Hammerurteil des Bundesverfassungsgerichts ist. Branchen, die sich in den letzten Jahren tapfer geschlagen und Krisen gemeistert haben, werden jetzt zum Büßer für die klaffende Lücke im Transformationsbudget“.

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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