Jetzt entlasten! BdSt fordert, die Rücklagen der Arbeitslosenversicherung sachgerecht abzusenken. Nach Widerständen aus der Politik hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) an seiner Forderung fest, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent zu senken.
„Die Arbeitslosenversicherung benötigt keine Rücklage von mehr als elf Milliarden Euro, die ohne Senkung des Beitragssatzes im laufenden Jahr noch um weitere Milliarden ansteigen würde“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Es ist nicht Aufgabe der Beitragszahler, der Bundesagentur für Arbeit ein solch gigantisches Sparschwein zu finanzieren. Der Beitragssatz muss abgesenkt werden – dies ist möglich, ohne Leistungen zu kürzen!“
Damit wehrt sich der Verband gegen Darstellungen aus der Politik, dass die Arbeitslosenversicherung über höhere zweistellige Milliarden-Rücklagen verfügen müsse, um für konjunkturelle Krisen gewappnet zu sein. Das Argument, die hohe Rücklage vor der Wirtschaftskrise 2009/2010 in Höhe von 17 Milliarden Euro sei rasch aufgebraucht gewesen, überzeugt nicht. Der BdSt erinnert vor allem daran, dass die Politik die Rücklage der Arbeitslosenversicherung damals missbräuchlich in den Bundeshaushalt umgeleitet hatte, um diesen zu schönen. Der Bundesfinanzminister hatte der Bundesagentur über den so genannten Eingliederungsbeitrag 23,5 Milliarden Euro allein zwischen 2008 und 2012 entzogen – eine offene Zweckentfremdung von Versicherungsbeiträgen! Seitdem erzielt die Arbeitslosenversicherung allerdings stetig anwachsende Überschüsse – zuletzt von 4,9 Milliarden Euro. Der BdSt-Präsident fordert: „Jetzt bietet sich endlich eine solide Chance, bei der Arbeitslosenversicherung gegenzusteuern.“
Keine Zweckentfremdung!
- Politische Scheinargumente für eine überdimensionierte Rücklage will der Bund der Steuerzahler nicht gelten lassen: Der Verband fordert, dass die Rücklagen der Arbeitslosenversicherung vor einer Zweckentfremdung durch die Politik geschützt werden. Hierzu ist ein gesetzlich geregelter Mechanismus nötig, der automatisch zu Beitragssatzanpassungen führt, wenn die Höhe der Rücklagen einen definierten Korridor über- oder unterschreitet. Eine solche Regelung existiert bereits für die Rentenversicherung.
- Vor allem Bundessozialministerin Andrea Nahles hat mit ihren Renten-Geschenken der Rentenkasse und damit den Beitrags- und Steuerzahlern immer wieder neue Belastungen aufgebürdet. Ministerin Nahles muss sich jetzt für eine Beitragssenkung stark machen, statt sie zu blockieren!
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