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Bundesregierung setzt Einigung mit EU zur Infrastrukturabgabe um. Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung die Einigung mit der EU-Kommission um.

Neben einer Stärkung der ökologischen Komponente bei der Kfz-Steuer werden die Preise für Kurzzeitvignetten ausländischer Kfz-Halter stärker gespreizt. Für inländische Kfz-Halter wird es keine Mehrbelastung geben.

Dobrindt: Wir vollziehen einen echten Systemwechsel.

Mit der Infrastrukturabgabe vollziehen wir einen echten Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung. Wir erreichen damit rund 4 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr, zweckgebunden für die Investitionen in die Infrastruktur. Für inländische Autofahrer gibt es keine Mehrbelastungen. Wer ein besonders umweltfreundliches Euro 6-Fahrzeug fährt, zahlt unterm Strich sogar weniger als bisher.

Die Erhebung der Infrastrukturabgabe wird mittels einer elektronischen Vignette erfolgen - unkompliziert und unbürokratisch. Die Gesamteinnahmen liegen jährlich bei rund 4 Milliarden Euro, die zukünftig zweckgebunden für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung stehen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens folgt die technische Umsetzung des Erhebungssystems. Die Infrastrukturabgabe wird in der kommenden Wahlperiode eingeführt.

Um den hohen Standard des deutschen Infrastrukturnetzes aufrecht zu erhalten und den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können, muss wesentlich mehr in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege investiert werden. Mit einer Ausweitung der Nutzerfinanzierung können größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen Verkehrsinfrastrukturinvestitionen erlangt werden.

Zur Umsetzung dieses Vorhabens soll für Halter von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen eine Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eingeführt werden. Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind lediglich bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabenpflichtig. Kraftfahrzeuge von Personen mit Behinderungen, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, werden auch wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit. Die um die Systemkosten geminderten Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe fließen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur.

Die Infrastrukturabgabe muss von allen Haltern von in Deutschland zugelassenen Kfz für ein Jahr entrichtet werden. Der Preis für die Jahresvignette bestimmt sich für Pkw nach dem Hubraum und den Umwelteigenschaften der Fahrzeuge. Die festgelegte Höchstgrenze beträgt 130 €.

Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen können zwischen einer Vignette für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr wählen und sie über das Internet buchen. Zusätzlich ist die Einbuchung an Vertriebsstellen, z.B. an Tankstellen, möglich. Jahresvignetten können zu jedem Zeitpunkt im Jahr ihre Gültigkeit erlangen und haben dann jeweils 12 Monate Gültigkeit.

Die Erhebung der Infrastrukturabgabe erfolgt mittels einer elektronischen Vignette (E-Vignette). Die Fahrberechtigung ist mit dem amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen verknüpft. Den Anforderungen des Datenschutzes wird hierbei in vollem Umfang Rechnung getragen. Sämtliche erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.

Sofern bei der Kontrolle Fahrzeuge erfasst werden, die der Abgabenpflicht nicht unterliegen, werden diese Bilder und Kontrolldaten sofort gelöscht. Daten, die für Verfahren der Nacherhebung bzw. für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten benötigt werden, werden nur so lange aufbewahrt, wie sie für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind.

Um eine Doppelbelastung beim Übergang zur nutzerbasierten Infrastrukturfinanzierung von in Deutschland Kfz-Kraftfahrzeug-steuerpflichtigen Pkw oder Wohnmobilen zu vermeiden, werden in das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuerentlastungsbeträge aufgenommen.

foto: BMVI

Weitere Informationen unter: www.bmvi.de/infrastrukturabgabe

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