Die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angekündigten technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei Pkw liegen nun vor. Damit definiert der Bund die Anforderungen für wirksame Systeme. - Scheuer:Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden. Sofern diese erfüllt sind, wird das Kraftfahrt-Bundesamt schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Nachrüst-Systeme zeitnah auf dem Markt angeboten werden können.
Hardware-Nachrüstungen zur Minderung der NOx-Emissionen im Straßenverkehr sind Teil des „Konzepts für saubere Luft und die Sicherung nachhaltiger Mobilität in unseren Städten“ – für Busse des ÖPNV, schwere Kommunalfahrzeuge, für Handwerker- und Lieferfahrzeuge und für Pkw. Das Konzept sieht dazu vor, dass Fahrzeughalter in den besonders belasteten Regionen – im Fall erforderlicher Verkehrsbeschränkungen – Angebote bekommen, wie sie ihre Mobilität erhalten können. Hierzu zählt u. a. die Möglichkeit, dass Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen "Euro 4" und "Euro 5" von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden können, wenn diese im realen Fahrbetrieb weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausstoßen.
Die Bundesregierung hat für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grund-lage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist und in 2019 schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wird. Die Erteilung einer ABE durch das KBA wird bereits im Vorgriff auf die StVZO-Änderung auf Basis der hier veröffentlichten Prüf- und Nachweisvorschriften möglich sein.
Hinsichtlich der Machbarkeit von Hardware-Nachrüstungen bei PKW hatte sich bereits die Expertenrunde 1 des Nationalen Forums Diesel mit den technischen und rechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Der Abschlussbericht wurde am 20. November 2018 abschließend behandelt.
Die technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen bei PKW werden Anfang Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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