Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat am 22. Januar den Berichtsentwurf zur besseren Durchsetzung und Modernisierung des EU-Verbraucherrechts angenommen. Anstelle von notwendigen Vereinfachungen sollen insbesondere höhere Bußgelder für Verbraucherrechtsverstöße eingeführt werden. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärt dazu: „Das Europäische Parlament verpasst die Chance, notwendige Vereinfachungen im Verbraucherrecht vorzunehmen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Abgeordneten selbst Vorschläge der EU-Kommission für naheliegende Erleichterungen für Betriebe beim Widerrufsrecht verwerfen. Das Verbraucherrecht bleibt damit bürokratisch und praxisfern.
Ein falsches Signal setzt das Europäische Parlament auch mit der Einführung höherer Bußgelder. Anstatt Betriebe zu bestrafen, sollte der Gesetzgeber praxistaugliche und umsetzbare Regelungen einführen. Es ist deshalb nur ein schwacher Trost, dass die drastischen Bußgeldentwürfe der EU-Kommission abgeschwächt werden. Die Bundesregierung und der EU-Ministerrat sind gefordert, dem Votum des EU-Parlaments entgegenzutreten. Vorschläge für eine praxistaugliche Gestaltung des Verbraucherrechts hat das Handwerk vorgelegt.“
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