Brossardt: „Beim Ausbau des E-Government sind noch größere Anstrengungen nötig“ - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert, dass die Bundesregierung beim Bürokratieabbau jetzt Handlungsfähigkeit beweist. „Das ist ein wichtiges Feld, das keine Steuermittel erfordert und auf dem Maßnahmen leicht umzusetzen sind“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts zum Bürokratieabbau und der Vorlage des Eckpunktepapiers zum „Bürokratieentlastungsgesetz III“. „Die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier müssen jetzt zügig verabschiedet werden“, so Brossardt. Er fordert, dass über den Sommer in einem zweiten Schritt ein langfristiges Programm zum nachhaltigen Abbau von Bürokratie vorgelegt wird.
Im Eckpunktepapier nannte er insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre einen guten Ansatz. „Auch dass die Abschreibungsdauer für digitale Innovationsgüter verkürzt wird und die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Gründer nurmehr vierteljährlich statt monatlich erfolgen soll, ist positiv zu bewerten“, so Brossardt weiter.
Auch bei den „Once and only“-Verfahren kommt man nach Auffassung der vbw mit den neuen Regeln ein Stück weiter, zum Beispiel mit der geplanten Einführung einer einheitlichen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der Digitalisierung von Meldescheinen im Hotelgewerbe und der Abschaffung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft.
Trotzdem erachtet die vbw noch größere Anstrengungen insbesondere beim Ausbau des E-Government als notwendig. „Deutschland belegt in internationalen Rankings nach wie vor hintere Plätze. Estland, der Spitzenreiter innerhalb der EU, spart jährlich rund zwei Prozent seines Bruttoinlandsprodukts durch digitale Verwaltung ein“, so Brossardt. Die vbw beklagt zudem, dass neue Instrumente für eine bessere Rechtssetzung vollständig fehlen, zum Beispiel eine verbesserte Gesetzesfolgenabschätzung oder eine „one in, two out“-Regelung.
„Gerade im Hinblick auf die Ankündigungen des Bundesarbeitsministeriums, die immer neue Regulierungsvorschläge wie etwa im Befristungsrecht enthalten, bleibt der Verzicht auf neue Bürokratie Priorität“, so Brossardt abschließend.
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Zum Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung der besseren Rechtsetzung erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des deutschen Handwerks, Holger Schwannecke:
„Die Bundesregierung stellt sich selbst in ihrem Jahresbericht ein gutes Zeugnis aus. Die ausgewiesenen Erfolge beim Bürokratieabbau nehmen Handwerksbetriebe jedoch kaum wahr. Fakt ist, die Bemühungen der Bundesregierung kommen in der Praxis zu wenig an. Die Ursachen sind so vielfältig wie bekannt. Die Erfüllung stetig neuer, zu detaillierter und unverständlicher Gesetze nimmt Handwerksbetrieben kostbare Zeit, die für Kunden fehlt. Viele gesetzliche Anforderungen sind zudem für Handwerksbetriebe völlig unverhältnismäßig. Gesetze müssen endlich an die Personalstruktur und Leistungsfähigkeit kleinerer Betriebe angepasst werden. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb wirksame Instrumente wie der KMU-Test von der Bundesregierung ungenutzt bleiben. Es greift auch zu kurz, sich bei der Bürokratiebetrachtung auf nationale Gesetze zu beschränken. Das EU-Recht prägt das Belastungsprofil von Handwerksbetrieben maßgeblich.
Der Jahresbericht der Bundesregierung kündigt einmal mehr wichtige Maßnahmen zur Entlastung und zur Vermeidung neuer Bürokratie an. Entscheidend ist aber, dass dies auch konsequent und schnell umgesetzt wird. Die Geduld der Praxis ist erschöpft. Eine weitere Verzögerung des Bürokratieentlastungsgesetzes ist nicht länger hinnehmbar. Die Bundesregierung droht, beim BEG III ihre Glaubwürdigkeit beim Bürokratieabbau zu verspielen. Das Handwerk unterstützt die Bundesregierung tatkräftig. Was wir jetzt brauchen sind mutige Maßnahmen für echte Entlastungen.“
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