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„Mit der heutigen Entscheidung, über den Bundesrat die Grundsteuer nur auf die Vermieter umzulegen, belastet der Senat erneut einseitig Eigentümer und Unternehmer. Dieser Schritt fügt sich nahtlos in die aktuell durch Enteignungsdebatten und Mietendeckel aufgeheizte Anti-Vermieter-Stimmung ein. Dabei ist fraglich, ob am Ende überhaupt ein Cent bei den Mietern ankommt. Zusätzlich gib es auch hier erneut rechtliche Bedenken: Dass zum Beispiel die Vermieter von der durch die Grundsteuer mitfinanzierten Infrastruktur mehr als die Mieter profitieren, leuchtet nicht ein.

Zudem stellt sich die Frage, warum ausgerechnet die Grundsteuer im Gegensatz zu anderen öffentlichen Lasten nicht auf die Mieter umgelegt werden darf."

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Reimann: „Bouffier und Dr. Schäfer haben recht: die Umlagefähigkeit auf die Mieter muss erhalten bleiben.“

Frankfurt am Main. Ministerpräsident Volker Bouffier und Finanzminister Dr. Thomas Schäfer erhalten von der hessischen Wirtschaft die volle Unterstützung für ihre Forderung, die Grundsteuer wie bisher auf die Mieter umlegen zu können. „Die Grundsteuer finanziert die Leistungen der Städte und Gemeinden. Dazu müssen alle beitragen: Bürger, die im Eigenheim wohnen, genauso wie Mieter. Rund jeder zweite Deutsche wohnt zur Miete. Es kann nicht sein, dass die eine Hälfte der Bevölkerung von diesem wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Kommunen ausgenommen wird“, sagte Thomas Reimann, Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU und Vorstandsvorsitzender der mittelständischen Bauunternehmung ALEA AG in Frankfurt, anlässlich eines Antrags des Landes Berlin im Bundesrat zur Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)