vbw zur Vertagung der Brexit-Einigung durch das britische Unterhaus. - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. bedauert zutiefst, dass das britische Unterhaus die Entscheidung zum Brexit vertagt hat. „Die Vertagung der Entscheidung der zwischen der EU-Kommission und der britischen Regierung erzielten Verhandlungslösung zum Brexit durch das britische Unterhaus führt zu einer Fortsetzung der Hängepartie. Aufgrund der völlig unklaren politischen Verhältnisse und der Regierungskrise in London sind gravierende Folgen für die Wirtschaft zu befürchten sowie eine fortgesetzte Verunsicherung der Unternehmen. Der Brexit insgesamt ist und bleibt aus unserer Sicht sowohl für Großbritannien wie auch für die Mitgliedstaaten der EU grundlegend falsch. Dennoch müssen wir die Austrittsentscheidung Großbritanniens akzeptieren. Die anhaltende Diskussion hat bereits zu massiven Verlusten in der Wirtschaft geführt. Wir müssen schnell eine politische und damit die Wirtschaft stabilisierende Lösung finden, um endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Bedeutung des Handels
Großbritannien ist ein wichtiger Handelspartner Bayerns. In den Monaten Januar bis August 2019 beliefen sich die bayerischen Exporte in das Vereinigte Königreich auf 8,36 Milliarden Euro und sanken damit um 4,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Großbritannien nimmt damit weiterhin Platz fünf unter den größten Exportmärkten für bayerischen Waren ein. Die bayerischen Importe aus dem Vereinigten Königreich summierten sich in diesem Zeitraum auf 3,9 Milliarden Euro. Damit nahmen sie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8,4 Prozent zu.
Großbritannien ist ebenfalls ein wichtiger Investitionsstandort bayerischer Unternehmen. Gut acht Prozent aller ausländischen Direktinvestitionen gehen nach Großbritannien, dahinter stehen 469 Betriebe mit rund 72.000 Beschäftigten.
Die vbw bietet ihren Mitgliedern auch weiterhin umfassende Serviceleistungen mit konkreten Hilfestellungen für die betriebliche Umstellung auf Großbritannien als Handelspartner außerhalb der EU an. „Um unsere Mitglieder bestmöglich zu unterstützen, haben wir im März 2019 eine Brexit-Telefon-Hotline eingerichtet und beraten sie auf Workshops über die veränderten Rahmenbedingungen, beispielsweise zu Zollangelegenheiten, grenzüberschreitenden Personaleinsatz (Entsenderecht, Aufenthaltsrecht), Arbeitnehmerdatenschutz sowie Handels- und Gesellschaftsrecht“, so Brossardt.
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