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Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2019 die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen ab 1. Januar 2020 beschlossen. Dazu erklärt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer: „Mit dem Beschluss bringt das Bundeskabinett eines der wichtigsten Förderinstrumente im Gebäudesektor endlich auf den Weg und stößt damit eine bedeutende Maßnahme des kürzlich beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 an. Als nunmehr „zweite Säule“ bietet die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen eine echte Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen. Gebäudeeigentümer haben nun die größtmögliche Freiheit, das Förderinstrument zu wählen, das für sie am besten geeignet ist.

Die Ausgestaltung als progressionsunabhängiger Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt ist ein wichtiger Anreiz für Eigentümer aller Einkommensgruppen, die notwendigen energetischen Sanierungen in den kommenden Jahren vorzunehmen.
 
Die geplante Laufzeit von 10 Jahren entspricht unserer Forderung, Förderinstrumente langfristig auszurichten. Damit können sich unsere Betriebe auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen sukzessive einstellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen. Zur langfristigen Planungssicherheit muss die Bundesregierung darauf achten, dass alle beihilferechtlichen EU-Vorgaben eingehalten werden. Bund und Länder müssen sich nun zügig abstimmen, damit die steuerliche Sanierungsförderung zum Jahresanfang 2020 beginnen kann und weiterer Attentismus vermieden wird.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin

 

Förderung der Gebäudesanierung: Handwerk erwartet Unterstützung im Bundesrat

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung gebilligt. Dieser ist Bestandteil des geplanten Klimapakets. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt diese Entscheidung und fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf im Bundesrat zu unterstützen.

„Gut, dass es in dieser Sache nun endlich voran geht. Sowohl Bundes- als auch Landesregierung hatten in ihren Koalitionsverträgen eine Einführung zwar befürwortet; lange war aber nichts passiert. Für das baden-württembergische Handwerk ist die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung der Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudebereich. Deshalb erwarten wir, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf im Bundesrat unterstützt“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Besonders die vorgesehene Steuerermäßigung durch einen nicht vom Steuersatz abhängigen Abzug befürworte das Handwerk, da so Eigentümer aller Einkommensklassen von dieser Maßnahme profitieren könnten. Reichhold: „Auch die vorgesehene zehnjährige Geltungsdauer macht Sinn, da sie Planungssicherheit bedeutet. Die gut ausgelastete Bauwirtschaft kann die personellen Kapazitäten aufbauen, weil langfristig mit entsprechenden Aufträgen zu rechnen ist. Wichtig ist aber, dass die Förderung nun schnell verabschiedet wird. Sonst könnten Bürger geplante Sanierungsmaßnahmen bis zum Inkrafttreten verschieben – und das wäre nicht im Sinne des Klimaschutzes.“

Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart