News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Den Kabinettsbeschluss eines Gesetzes zum Ausstieg aus der Kohleverstromung am Mittwoch, 29. Januar 2020 bewertet ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke wie folgt: „Das vom Bundeskabinett beschlossene Kohleausstiegsgesetz bringt die dringend notwendigen Klärungen bei der Handhabung freiwerdender Emissionszertifikate sowie für die künftige Versorgungssicherheit. Ausdrücklich ist zu begrüßen, dass der Beschluss zum Kohleausstieg nun auch eine Stilllegung der Emissionszertifikate vorsieht, die durch den Ausstieg frei werden. Andernfalls bliebe dieses nach aktuellem Stand rund 50 Mrd. Euro teure Großprojekt nur teure Symbolpolitik. Bei dem nun vorgesehenen Ausstiegsfahrplan – namentlich bei der Braunkohle – werden zudem auch die Erfordernisse der Versorgungssicherheit mitberücksichtigt. Diese muss neben dem Klimaschutz ein unabdingbares Paradigma der Energiepolitik bleiben.

Bei dem dritten Eckpfeiler des energiepolitischen Zieldreiecks – der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Energieversorgung – sehen wir jedoch noch Nachbesserungsbedarf: Bereits in diesem Jahr soll der erste Meiler abgestellt werden, doch die ausstiegsbedingten Strompreissteigerungen für Unternehmen und Privathaushalte sollen erst ab 2023 abgefedert werden, indem die Netzentgelte dann reduziert werden sollen. Das kann nicht sein, sondern von Anfang an müssen ausstiegsbedingte Strompreissteigerungen kompensiert werden!

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Kohleausstieg müssen wir darauf hinweisen, dass für den handwerklichen Mittelstand der bisherige Fortgang des gesonderten Gesetzgebungsverfahrens zu Strukturhilfen für die betroffenen Regionen im Umfang von rd. 40 Mrd. Euro höchst unbefriedigend bleibt: Die spezifischen Anpassungserfordernisse mittelständischer Unternehmen bleiben bisher völlig unzureichend berücksichtigt und sollen mit keinem einzigen Cent – zum Beispiel für Investitionszuschüsse – bedacht werden. Das muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren dringend geändert werden!

Die erforderlichen Strukturanpassungen werden ohne das Handwerk kaum gelingen. Denn der handwerkliche Mittelstand leistet sowohl bei der Berufsausbildung wie der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen einen wesentlichen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der betroffenen Regionen. Zudem macht es wenig Sinn, dass die vorgesehenen Strukturanpassungshilfen erst greifen sollen, wenn die einzelnen Stilllegungsstufen umgesetzt werden. Vielmehr braucht die Strukturanpassung einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den Kapazitätsstilllegungen. Das setzt gleichfalls voraus, die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin