Verbesserungen bei Minijobs - Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer begrüßt den Vorstoß der Union auf Bundesebene, die Verdienstgrenze bei den Minijobs anzuheben: „Eine Erhöhung der Minijobgrenze ist richtig und notwendig. Minijobs sind eine sinnvolle und vor allem flexible Beschäftigungsform. Allerdings werden sie durch die Verdienstgrenze auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden beschränkt. Durch gestiegene Löhne und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns wurde die im Rahmen der Entgeltgrenze mögliche Arbeitszeit für Minijobber im Laufe der Jahre immer weiter verringert. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung bereits Mitte 2019 eine Erhöhung der Verdienstgrenze vorgeschlagen. Ich freue mich, wenn unser Vorstoß nun wieder aufgegriffen wird.“
Die letzte Erhöhung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro erfolgte vor sieben Jahren. Bayern hatte deshalb im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der eine an der aktuellen Tarif- und Mindestlohnentwicklung orientierte Erhöhung der Verdienstgrenze auf 530 Euro vorsah.„Wir wollen, dass geringfügig Beschäftigte ihre bisherige Arbeitszeit beibehalten können. Es geht nicht um eine Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern um eine zeitgemäße Anpassung. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und die dominierende Beschäftigungsform. Das muss auch so bleiben. Mit fast 34 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben wir in Deutschland einen historischen Beschäftigungshöchststand erreicht. Ich sehe keine Gefahr, dass die Minijobs Überhand nehmen, wenn wir die Verdienstgrenze anpassen“, betonte die Ministerin.
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