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Entwicklung der Kurzarbeit - Rasanter Anstieg der Kurzarbeitsanzeigen zeigt den besorgniserregenden Einbruch der bayerischen Wirtschaft durch die Corona-Krise. 108.000 Kurzarbeitsanzeigen in Bayern – diese heute vorgestellten Zahlen der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zeigen nach Einschätzung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. den besorgniserregenden Einbruch der bayerischen Wirtschaft durch die Corona-Krise. „Am 31. März waren es noch 64.000 Anzeigen zum Kurzarbeitergeld, nun sind es bereits 70 Prozent mehr. Damit zeigt sich: Wir stehen erst am Anfang einer schwierigen Entwicklung. Bayern ist besonders betroffen. Jede sechste der bundesweit 650.000 Kurzarbeitsanzeigen entfällt auf den Freistaat. Wir erwarten auch für die kommenden Monate einen weiteren massiven Anstieg der Kurzarbeit in Bayern. Dies wird mittelfristig auch auf die Arbeitslosigkeit durchschlagen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.


Der vbw Hauptgeschäftsführer betonte, dass die Kurzarbeit in der gegenwärtigen Lage elementar wichtig ist: „Insbesondere die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Durchführung von Kurzarbeit erhält unseren Unternehmen die dringend benötigte Liquidität.“

Nach Einschätzung der vbw muss es jetzt in erster Linie weiter darum gehen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, um allen Menschen in Deutschland die notwendige medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Brossardt: „Parallel dazu muss dafür gesorgt werden, dass die negativen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auf die Wirtschaft abgemildert werden. Das geschieht in Bayern und Deutschland auf vorbildliche Weise durch die staatlichen Hilfsprogramme. Wir als vbw werden weiterhin mit vollem Einsatz die Betriebe in Bayern unterstützen.“

Zusammenstehen ist das Gebot der Stunde

Die Bayerische Staatsregierung, die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund Bayern (DGB) haben sich in einer gemeinsamen Erklärung für ein Zusammenstehen in der Corona-Krise ausgesprochen. Die Beteiligten wollen den Menschen, den Betrieben und den Beschäftigten im Freistaat Sicherheit geben.

Die vbw lobt die enge und gute Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere ihren umfassenden Rettungsschirm, und den Sozialpartnern. „Nur im gemeinsamen Schulterschluss werden wir die Krise bewältigen. Oberstes Gebot hat die Gesundheit der Menschen. Zudem gilt es, die Wirtschaftskrise mit dem geringstmöglichen Schaden zu bewältigen“, so vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten wollen sich die Bayerische Staatsregierung, die vbw und der DGB Bayern gegen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie einsetzen.

Neben umfassender Beratung der Mitglieder

-        unterstützt die vbw die Agentur für Arbeit in Bayern bei der Beratung von Unternehmen zur Kurzarbeit. Das gilt unabhängig von jeder Mitgliedschaft. Dafür stehen über 50 Berater zur Verfügung.

-        Die vbw ist Kooperationspartner der Staatsregierung bei der Beschaffung der zur Bekämpfung des Corona-Virus wichtigen Güter. Sie bündelt und koordiniert auf Wirtschaftsseite die Aktivitäten für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

-        Die vbw berät mit einem Team von über 10 Personen zu Soforthilfen und Kreditprogrammen.

-        Die vbw hat maßgeblich zur gemeinsamen Vereinbarung für die Betriebsschließungsversicherung zwischen dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, Branchenverbänden und Versicherungsunternehmen beigetragen. Die beteiligten Versicherer bieten an, zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze an die Gaststätten und Hotels zu zahlen.

Die gemeinsame Erklärung finden Sie hier: www.vbw-bayern.de/gemeinsame_erklaerung

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

 

Immer mehr Betriebe melden Kurzarbeit an.

Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht weitere Sonderauswertung

Bis zum 06. April 2020 haben rund 650.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber dem letzten Vergleichswert von vor einer Woche nochmals um knapp 40 Prozent gestiegen. Bis zum 27. März 2020 waren im Zuge der Corona-Krise insgesamt Kurzarbeitsanzeigen von rund 470.000 Betrieben eingegangen.

Für wie viele Personen insgesamt die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln. Die BA geht aber davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Damals haben in der Spitze bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte kurzgearbeitet.

Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen. Schwerpunkte sind unter anderem der Einzelhandel und das Gastgewerbe.

Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagenturf für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

„Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, können wir erst genau sagen, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird. Die Listen dafür reichen die Arbeitgeber zum großen Teil erst in einigen Wochen ein. Wir richten zurzeit so gut wie alle unsere Aktivitäten darauf aus, die betroffenen Betriebe zu beraten, die Anzeigen schnell aufzunehmen und Kurzarbeit zügig abzurechnen. Unsere zuständigen Teams stocken wir personell weiter auf“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.

Inzwischen bearbeiten knapp 8.000 BA-Beschäftigte Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind zehn Mal so viele wie in normalen Zeiten

Der BA-Chef betont: „Es gibt in der Politik eine Diskussion, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen oder auszuweiten. Für uns als Verwaltung ist entscheidend, dass wir den Anstieg der Anzeigen nur bewältigen können, wenn das Verfahren weiter so unbürokratisch bleibt wie es jetzt ist. Es darf nicht komplizierter werden.“

Kurzarbeit verhindert Arbeitslosigkeit – keine schnelle Liquiditätshilfe Scheele wies nochmals darauf hin, dass Kurzarbeitergeld derzeit das beste Instrument sei, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. „Wer zusätzlich schnelle Liquiditätshilfen benötigt, sollte die vielfältigen Möglichkeiten aus dem Sozialschutzpaket wie Zuschüsse oder Kredite nutzen.“

Betriebe müssen in jedem Fall Kurzarbeit anmelden – selbst, wenn sie später nicht realisiert wird Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurzarbeit anzeigen. Damit signalisiert der Betrieb, dass er Kurzarbeit plant.

Nicht immer wird Kurzarbeit auch realisiert: Wenn sich zum Beispiel die Auftragslage kurzfristig verbessert oder behördliche Maßnahmen aufgehoben werden, kann der Betrieb möglicherweise wieder normal arbeiten. Dann wurde zwar Kurzarbeit angezeigt, aber nie realisiert.

Wenn ein Betrieb in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste mit den Namen aller Kurzarbeitenden und dem konkreten Arbeitsausfall für jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind schnell, sicher und jederzeit online möglich.

Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf den Internetseiten der BA unter www.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit

Pressestelle

Regensburger Strasse 104

D-90478 Nürnberg