Geplantes Bewertungsschema für nachhaltiges Wirtschaften führt zu massiven Belastungen für die Realwirtschaft - Brossardt: „Nur leistungsfähige Industrie erwirtschaftet Investitionen für Klimaschutz“ - Die Europäische Kommission hat mit dem Green Deal Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. Doch die von der Kommission forcierten und geplanten Maßnahmen im Zuge der Sustainable Finance-Regulierung erzeugen unverhältnismäßig hohe bürokratische und finanzielle Zusatzbelastungen für die Realwirtschaft. Das ist das Ergebnis der Studie „Sustainable Finance – Effekte auf die Realwirtschaft“ der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., die das Centrum für Europäische Politik erstellt hat. „So eine Regulierung ist auch in normalen Zeiten abzulehnen - vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wäre sie aber geradezu absurd“, kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Im Kern der Sustainable Finance-Regulierung steht die Schaffung eines einheitlichen Bewertungsschemas für Nachhaltigkeit, die sogenannte Taxonomie. Diese soll detailliert und verbindlich festlegen, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten zukünftig als nachhaltig gelten. Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden am Kapitalmarkt unter Umständen benachteiligt. „Auf dem Umweg der Finanzmarktregulierung Klimaschutz zu forcieren, ist der falsche Ansatz. Die Vorhaben würden in der geplanten Form neben überbordenden Bürokratielasten zahlreiche Finanzierungsrisiken und Verwerfungen an den Finanzmärkten verursachen. Das trifft die Unternehmen in einer Phase, in der sie mitten in herausfordernden Transformationsprozessen stecken und nun auch noch die Auswirkungen der Corona-Pandemie verkraften müssen“, erklärt Brossardt.
Laut vbw entstehen durch die geplante Ausweitung der direkten und indirekten Berichterstattungspflichten über die Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten zudem enorme Risiken für bestehende Wertschöpfungsketten und KMUs. „Unternehmen müssen diese Informationen offenlegen. Entsprechen diese nicht den Taxonomie-Kriterien, verschlechtern sich für die Unternehmen auch die Finanzierungsbedingungen und in Folge die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die Berichtspflichten der großen Unternehmen schlagen dabei auf die gesamte Kette durch und treffen am Ende praktisch jeden“, kommentiert Brossardt und fügt hinzu: „Wir stehen uneingeschränkt zum Klimaschutz, müssen dabei aber gleichzeitig ökonomisch erfolgreich sein. Denn nur eine leistungsstarke und wettbewerbsfähige europäische Industrie kann die notwendigen Investitionen in Klima- und Umweltschutz auch erwirtschaften.“
Aus Sicht der vbw können klimapolitische Impulse außerhalb der Finanzmarktregulierung wesentlich effizienter und verträglicher gesetzt werden. „Wir erwarten von der EU-Kommission, bei der Umsetzung die wirtschaftliche und gesellschaftliche Verhältnismäßigkeit zu wahren und Belastungen für Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Denn weltweiten Klimaschutz erreichen wir nur durch die gleichrangige Berücksichtigung von Klimawirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und sozialer Ausgewogenheit“, so Brossardt.
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