24.06.2021 - Verschärfung des Klimaschutzgesetzes heute im Bundestag / bisheriges in Teilen verfassungswidrig / CSMM fordert neue Anreize für Sanierung von Bestandsbürogebäuden / Fokus auf Energieverbrauch der Baubranche / neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 1. Juli 2021 als Chance. - Das Klimaschutzgesetz, wie es ursprünglich von der Bundesregierung verabschiedet wurde, greift zu kurz. Die bisherigen Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungsraten auf die Zeiträume nach 2030. So werden die Folgen des Klimawandels den nachfolgenden Generationen aufgebürdet und ihre Freiheitsrechte damit eingeschränkt. Ohne den Preis radikaler Enthaltsamkeit könnten sie ihre Lebensgrundlage nicht mehr bewahren. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber deshalb aufgefordert, nachzubessern und die Minderungsziele für den CO2-Ausstoß effizienter zu regeln. „Wir haben die Chance, mit dringend nötigen Anreizen dafür zu sorgen, dass auch die Baubranche ihren Teil zur Sicherung der Zukunft beiträgt“, findet Timo Brehme, geschäftsführender Gesellschafter beim Münchner Architektur- und Beratungsunternehmen CSMM.
Dabei müsste der Fokus mehr auf den Gebäudesektor gelegt werden, der mit rund einem Drittel des jährlichen Energieverbrauchs einen erheblichen Teil zur Klimaerwärmung beiträgt und der einzige Sektor ist, der die zulässige Jahresemissionsmenge bereits 2020 überschritten hat. Die ab dem 1. Juli 2021 greifende neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, die auch Nichtwohngebäude miteinschließt, kann dabei ein erster Schritt sein: „In der Sanierung und Revitalisierung von Büro- und Gewerbeimmobilien liegt der Schlüssel für eine klimaneutrale Zukunft. Damit im Klimaschutz Erfolge erzielt werden können, muss dieser Bereich gezielt mit weiteren Zuschüssen und finanziellen Erleichterungen gefördert werden,“ sagt Brehme.
Tatsächlich hat kaum ein Segment ein ähnlich hohes Potenzial, zum Klimaschutz beizutragen, wie die Baubranche. Rund 30 Prozent direkte und indirekte Emissionen, fast 40 Prozent des Energieverbrauchs und sogar 60 Prozent des Abfallaufkommens in Deutschland lassen sich auf den Gebäudesektor zurückführen. Von den zwingend notwendigen zwei bis drei Prozent ist die Sanierungsquote derzeit mit etwa einem Prozent – insbesondere im Bereich der Büroimmobilien – immer noch weit entfernt. Brehme: „Im Wohnungsbau ist es dank der Gebäudeeffizienzprogramme bereits gelungen, die Anzahl der Anträge auf 600.000 im vergangenen Jahr nahezu zu verdoppeln. Das zeigt, was mit Förderungsprogrammen machbar ist. Ausreichend ist das aber noch lange nicht. Es reicht noch nicht einmal, um die für den Gebäudesektor im Klimaschutzgesetz bisher festgeschriebenen CO2-Emissionsmengen beziehungsweise Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.“ Deshalb fordert Timo Brehme, im Rahmen des anstehenden Sofortprogramms des Bundesbauministeriums weitere Maßnahmen zur Begünstigung von Revitalisierung und Sanierung der Bestandsbauten zu implementieren.
Förderprogramme unabdingbar
Anknüpfend an die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude schlägt CSMM zusätzlich vor, die steuerlichen Rahmenbedingungen für den Erhalt von Bestandsgebäuden zu verbessern. Besonders aufwändige Sanierungs- oder Revitalisierungsmaßnahmen sollten für Investoren durch finanzielle Anreize und die Lockerung vorhandener Bauvorschriften interessanter gemacht werden. Redevelopment sollte deutlich günstiger als Abriss und Neubau werden, damit die Branche umdenkt. Wichtig sei zudem, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe wie Holz und sonstige klimafreundliche mineralische Baustoffe zu fördern. Im Blick haben Brehme und seine Expert*innen dabei auch die pandemiebedingt verschärfte Situation in den Innenstädten: „Zahlreiche Retailgebäude stehen mittlerweile halbleer und tragen zur Verwaisung der Innenstädte bei. Hier im Bestand zu bleiben und diese Gebäude mit umfangreichen Revitalisierungsmaßnahmen einer neuen Bestimmung oder der Allgemeinheit zuzuführen, ist eine unserer vordringlichen und auch umweltpolitisch sinnvollen Aufgaben. Förderprogramme halten wir deshalb auch in diesem Bereich für unabdingbar.“
Schulterschluss mit der Baubranche
Mit dem grundlegenden Urteil zur Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht den Staat verpflichtet, die Zukunft nachfolgender Generationen aktiv zu schützen und sorgsam mit deren Lebensgrundlagen umzugehen. Die geplante Verschärfung der Klimaziele für die Zeit nach 2030 ist ambitioniert, aber nicht unmöglich. Das gilt insbesondere dann, wenn die Bundesregierung die Baubranche in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in die Pflicht nimmt. In der Baupraxis geben Gebäudeplaner oft dem Abriss beziehungsweise Neubau den Vorzug vor dem ökologisch sinnvolleren Bestandserhalt samt Sanierung. Dabei liegen insbesondere hier enorme Potenziale für ressourcenschonende Einsparungen und Klimaschutz. Brehme: „Wenn sie vom Gesetzgeber entsprechend unterstützt werden, können Unternehmen mit ihrer Entscheidung für Sanierung oder Redevelopment einen unschätzbaren Beitrag für die Umwelt und das Wohlergehen künftiger Generationen leisten. Deshalb sollten weitere Programme zur Förderung nachhaltigen Bauens auch im Gewerbe- und Büroimmobilienbereich nicht auf die lange Bank geschoben werden.“
foto: CSMM
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