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Bereinigte Lohnzahlungslücke liegt unter vier Prozent - Brossardt: „Weitere Reduzierung durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf." -  Anlässlich des Equal Pay Day am 18. März mahnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. zu einem sachlichen Umgang mit dem Thema Entgeltgleichheit.

vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt betont: „Maßgeblich ist die bereinigte Lohnzahlungslücke, die nach Berechnung der wissenschaftlichen Institute zwischen 2,3 und 3,8 Prozent liegt. Dabei werden Faktoren wie Bildungsstand und Erwerbsunterbrechungen, zum Beispiel wegen familiärer Verpflichtungen, berücksichtigt.

Die unbereinigte Entgeltlücke beträgt 21 Prozent. Dabei werden Frauen und Männer völlig unabhängig von Qualifikationen, Erwerbsbiografien und anderen Faktoren miteinander verglichen. „Diese unbereinigte Lohnzahlungslücke ist nicht aussagekräftig, weil Frauen im Schnitt öfter in Teilzeit arbeiten oder ihre Berufstätigkeit familienbedingt häufiger und länger unterbrechen“, erklärt
Brossardt.

Hinzu kommt, dass Frauen häufig Berufe und Branchen mit geringeren Einkommenschancen wählen, zum Beispiel Sozialberufe und Tätigkeiten im Einzelhandel. „Es ist wichtig, dass wir Frauen stärker für männertypische Berufe, etwa im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften, gewinnen. Dort herrscht meist ein deutlich höheres Lohnniveau. Die bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeber sind hier mit zahlreichen Projekten an Schulen und Hochschulen aktiv, zum Beispiel um Mädchen für Technikberufe zu begeistern“, betont Bertram Brossardt.

Des Weiteren fordert die vbw, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern, um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen: „Wir brauchen einen Ausbau der staatlichen Betreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und pflegebedürftige Angehörige sowie flexible Öffnungszeiten.“

Die Notwendigkeit eines Entgelttransparenzgesetzes, wie es im Bundestag debattiert wird, sieht die vbw nicht. Brossardt erläutert: „Entgeltdiskriminierung ist nach europäischem und nationalem Recht verboten. In Deutschland regelt das das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Außerdem gewährleisten Tarifverträge eine diskriminierungsfreie Entlohnung. Der Gesetzesentwurf schafft unnötige Bürokratie für Unternehmen und Betriebe. Hier muss die Politik noch nachbessern.“

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München


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