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„Die Abschaffung der Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk wie in vielen anderen Baubereichen (Betonstein - Terrazzo / Estrichleger-Handwerk) war eine Fehlentscheidung mit fatalen Folgen, insbesondere aber einem großen Imageverlust, da die Qualität der Dienstleistung in Verruf geraten ist. Eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Handwerksleistung kann nur durch gut ausgebildete Fachkräfte gewährleistet werden.“

Mit diesen Worten wandten sich der Vorsitzende des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Karl-Hans Körner, und der Stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Dietmar Schäfers, in einem gemeinsamen Schreiben an die Generalsekretäre der im Bundestag vertretenen Parteien und forderten gleichzeitig die Wiederaufnahme des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks in die Anlage A der Handwerksordnung.

Mit der Reform der Handwerksordnung 2003/2004 wurde unter anderem im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk die Meisterpflicht aufgehoben. Die Politik erhoffte sich seinerzeit durch die Deregulierung einen Wachstumsschub für das Handwerk und nachhaltig mehr Beschäftigung. Diese positiven Effekte blieben jedoch aus. Zwar stieg nach der Aufhebung der Meisterpflicht die Zahl der Betriebe von 12.401 Betriebe in 2004 auf 71.142 Betriebe in 2015 stark an, da sich nunmehr jeder ohne Nachweis einer Qualifikation als Fliesenleger selbständig machen konnte. Dennoch kam es in der Folge zu einem Einbruch der Ausbildungszahlen von 3.029 Auszubildenden im Jahr 2004 auf 2.209 Auszubildenden im Jahr 2015 (-27 %). Gleichzeitig sank die Zahl der Meisterprüfungen in diesem Zeitraum von 423 auf nur noch 114 bestandene Prüfungen (-73 %).

Viele dieser neu gegründeten Betriebe sind Ein-Mann-Betriebe und verdingen sich als Scheinselbstständige auf deutschen Baustellen. Aufgrund ihrer Dumpingpreise und des damit verbundenen Wettbewerbsdrucks sind viele Arbeitsplätze verloren gegangen und alteingesessene Betriebe vom Markt verschwunden. Um auch nur annähernd Wettbewerbsgleichheit herzustellen, fordern Körner und Schäfers, die soziale Absicherung von Solo-Selbständigen durch Ausweitung der Rentenversicherungspflicht zu verbessern.

 

„Eine fachgerechte und qualitativ hochwertige Handwerksleistung kann aber nur durch gut ausgebildete Fachkräfte gewährleistet werden. Nur so kann auch sichergestellt werden, dass Verbraucher für ihr Geld fachgerechte Leistungen erhalten. Ein entsprechendes Angebot von Meisterleistungen und von gut ausgebildeten Fachkräften wird es aber nur nachhaltig geben, wenn wir zur Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk zurückkehren“, so Körner und Schäfers abschließend.

foto: ZDB

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin

 

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt

 

 


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