Brossardt: „Wettbewerbsfähigkeit nicht durch überzogene Forderungen gefährden“ - Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie verdienen sehr gut. Das geht aus einer Umfrage des vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. unter seinen Mitgliedsbetrieben hervor. Demnach haben die Unternehmen ihren tariflich eingruppierten Beschäftigten im Juli 2017 ein effektives Monatsentgelt von im Schnitt 4.510 Euro gezahlt. Das sind durchschnittlich 172 Euro beziehungsweise 4,0 Prozent mehr als bei der letzten Erhebung im Juli 2016.
vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Zusätzlich zur Tariferhöhung haben die Unternehmen ihre Beschäftigten durch freiwillige Zulagen an der guten konjunkturellen Entwicklung beteiligt. Der durchschnittliche jährliche Effektivverdienst liegt demnach bei 59.700 Euro, ist also höher als das tarifliche Grundentgelt von im Durchschnitt 58.200 Euro. Im Branchenvergleich ist das sogar hervorragend.“ Damit übersteigen die Zuwächse der Effektivverdienste die des Grundentgelts. Das Grundentgelt war zum 01. April 2017 um zwei Prozent angehoben worden, so wie es im Tarifabschluss vom 13. Mai 2016 vereinbart wurde.
Die bayerische M+E Industrie ist international erfolgreich und deshalb in der Lage, gute Löhne zu zahlen. „Unsere Verdienststatistik zeigt: Die bayerische M+E-Industrie ist ein attraktiver Arbeitgeber und bietet hervorragende Entwicklungsperspektiven. Diese Wettbewerbsfähigkeit gilt es zu bewahren. Die völlig überzogenen Entgeltforderungen der IG Metall von sechs Prozent in der laufenden Tarifrunde sind da kontraproduktiv und gefährden die Zukunft unseres Standorts“, betont Brossardt.
Die Effektivverdiensterhebung erfasst alle regelmäßigen tariflichen Bestandteile sowie über- beziehungsweise außertarifliche Zulagen. Das durchschnittliche effektive Monatsentgelt basiert auf der tariflichen Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche. Die Effektivverdienstspanne reicht von 2.694 Euro in der Entgeltgruppe 1 bis 6.528 Euro in der Entgeltgruppe 12.
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