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Die Zahl der hessischen Handwerksbetriebe ist leicht zurückgegangen: Insgesamt 74.276 Betriebe verzeichneten die drei hessischen Handwerkskammern am Stichtag 31. Dezember 2017 und damit einen leichten Rückgang um 141 Betriebe (-0,2 Prozent). Ursächlich hierfür ist der Rückgang um 255 Betriebe (-0,6 Prozent) bei den zulassungspflichtigen Handwerken, zu deren Ausübung grundsätzlich der Meisterbrief erforderlich ist. Deren Zahl fiel erstmals unter die Marke von 40.000 Betrieben. Demgegenüber gab es leichte Zuwächse sowohl bei den zulassungsfreien Handwerken (+20 Betriebe bzw. +0,1 Prozent) als auch den handwerksähnlichen Gewerken (+94 Betriebe bzw. +0,8 Prozent), deren Gesamtzahl auf fast 34.500 Betriebe gestiegen ist.

 

 

„Die aktuelle Entwicklung der Betriebszahlen belegt den Strukturwandel im hessischen Handwerk. Während der schon seit Jahren festzustellende Rückgang der zulassungspflichtigen Handwerke sich weiter fortsetzt, ist bei den zulassungsfreien Handwerken eine deutliche Konsolidierung eingetreten“, erklärt der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Bernhard Mundschenk.

 

 

Starke Unterschiede zwischen den einzelnen Handwerken, aber auch zwischen den Kammerbezirken

 

 

Die meisten Betriebsabgänge bei den zulassungspflichtigen Gewerken sind bei den Metallbauern (-49 Betriebe), Fleischern (-42) und Tischlern (-39) festzustellen; Maurer und Betonbauer legten hingegen zu (+31). Unter den zulassungsfreien Handwerken kam es zu deutlichen Betriebsabgängen bei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern (-159) und Gebäudereinigern (-65), jedoch zu Betriebszugängen bei Fotografen (+160) und Maßschneidern (+40). In den handwerksähnlichen Gewerken sticht die gestiegene Betriebszahl an Kosmetikern (+257) weit hervor, während Betriebe für den Einbau von genormten Baufertigteilen und des Holz- und Bautenschutzgewerbes (-59) abgenommen haben.

 

 

Recht erhebliche Unterschiede gab es auch zwischen den einzelnen Kammerbezirken. Während die Gesamtzahl der Handwerksbetriebe in den Handwerkskammern Wiesbaden (+173 Betriebe bzw. +0,7 Prozent) und Kassel (+42 Betriebe bzw. +0,3 Prozent) zunahmen, gab es umgekehrt im Bezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main einen Rückgang um 356 Betriebe bzw. 1,1 Prozent.

 

 

Große Unterschiede sind auch bei den Betrieben mit Inhabern aus den EU-Beitrittsländern festzustellen. Während aus diesen Ländern bei den zulassungspflichtigen Handwerken nur 0,7 Prozent der Betriebsinhaber kommen, stammt bei den zulassungsfreien Handwerken fast jeder dritte (31,7 Prozent) Betriebsinhaber aus den EU-Beitrittsländern. Bei den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern ist sogar mehr als jeder zweite (53,6 Prozent) aus den EU-Beitrittsländern.

 

 

 

 

 

Nach der Handwerksordnung, dem 1953 eingeführten und mehrfach novellierten Regelwerk für den Wirtschaftsbereich Handwerk, werden die 147 Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe in die drei folgenden Gruppen unterteilt:

 

 

1. Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)

 

 

41 Handwerke, für deren Ausübung ein Befähigungsnachweis (bestandene Meisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen) bzw. erteilte Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen vorgeschrieben sind.

 

 

2. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung)

 

 

52 Handwerke, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist, der aber gleichwohl als Qualifikationsnachweis auf freiwilliger Basis möglich ist.

 

 

3. Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung)

 

 

54 handwerksähnliche Gewerbe, die ohne nachgewiesene Qualifikationsnachweise ausgeübt werden dürfen.

 

 

 

Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern

 

Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden

 


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