Kann für alle Ausbildungsberufe ein Mindestlohn festgesetzt werden? Auf Anfrage der WirtschaftsWoche erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, warum die Festsetzung einer Mindestausbildungsvergütung unnötig und tarifpolitisch gefährlich ist. "Die Höhe der Ausbildungsvergütungen spiegelt sowohl die Leistungsfähigkeit der ausbildenden Betriebe in den einzelnen Handwerksbranchen wider als auch die während der Ausbildung erst Schritt für Schritt steigenden Einsatzmöglichkeiten der Auszubildenden. Charakteristisch sind zudem die großen regionalen wie auch branchenbezogenen Unterschiede bei den Auszubildenden-Entgelten. Je nach Region und Branche können die Ausbildungsvergütungen deutlich variieren. Es würde dieser Vielfalt und den regionalen wie branchenüblichen Besonderheiten in keiner Weise gerecht, wenn für Ausbildungsvergütungen eine generelle starre Untergrenze festgesetzt würde."
Müsste es nach Branchen gehen? Wie hoch sollte dieser Mindestlohn sein?
Die erheblichen Unterschiede in der Höhe der Ausbildungsvergütungen abhängig von der jeweiligen Branche machen es zwingend erforderlich, einen branchenspezifischen Ansatz zugrunde zu legen und die Sozialpartner einzubeziehen. Jede Festsetzung einer starren branchenübergreifenden Mindestausbildungsvergütungshöhe lehnen wir ab.
Sollte es die Festsetzung einer Mindestausbildungsvergütung überhaupt geben?
Diese Maßnahme ist ebenso unnötig wie tarifpolitisch gefährlich. Die autonome Festsetzung passgenauer und ausgewogener Ausbildungsvergütungen durch die Sozialpartner auf tarifvertraglicher Basis sollte weiter Vorrang haben und nicht durch die Festschreibung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche und Region eingeschränkt werden. Außerdem dürfen – wie es häufig der Fall ist - Ausbildungsvergütung und Lohn nicht in einen Topf geworfen und verwechselt werden, denn eine Ausbildungsvergütung ist kein Lohn oder Gehalt, sondern dabei handelt es sich um einen Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Die Fragen stellte die WirtschaftsWoche. Auszüge erschienen in der Printausgabe.
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.