Handwerk weiterhin gegen Dieselfahrverbote - HWK-Präsident zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute im Rechtsstreit um den Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf die Zulässigkeit von Dieselfahrverboten entschieden. „Wir halten Fahrverbote nach wie vor für den falschen Weg“, sagt HWK-Präsident Berthold Schröder. „Dennoch begrüßen wir es, dass das Urteil im Falle einer Umsetzung von Fahrverboten Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung vorsieht. Wir brauchen einen verlässlichen Bestandsschutz für handwerkliche Fuhrparks im Rahmen der üblichen Nutzungsdauer. Alles andere wäre fahrlässig.“
Die Luftqualität in den Innenstädten müsse besser werden, so der Kammer-Präsident. Dazu benötige man realistische Maßnahmenbündel, wie sie das Handwerk schon lange fordere, und keine überstürzten Einzelmaßnahmen. Die Sperrung ganzer Innenstadtbereiche für Dieselfahrzeuge sei existenzbedrohend für viele der rund 20.000 Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Dortmund; sie seien nahezu vollständig auf Dieselfahrzeuge angewiesen.
Mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung erklärt der Kammer-Präsident: „Das hat für uns oberste Priorität! Das Handwerk hat kontinuierlich in seine Fuhrparks investiert. Die Umrüstungen wurden im guten Glauben durchgeführt, umweltfreundlich zu handeln. Dass die Fahrzeuge die an sie gestellten Anforderungen nicht erfüllen, darf nicht zu Lasten unserer Unternehmen gehen.“
Bevor man zu verkehrseinschränkenden Maßnahmen greife, die Arbeitsplätze bedrohten und der Wirtschaft schadeten, sollten eine Verbesserung des Verkehrsflusses, die Ausstattung des Nahverkehrs mit Elektrofahrzeugen und nicht zuletzt eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen in Erwägung gezogen werden. Hierbei seien die Autohersteller ganz klar gefordert.
Handwerkskammer Dortmund
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