Handwerkskammer-PräsidentJörg Dittrich zur anhaltenden Debatte um Diesel-Fahrzeuge: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil entschieden. Für Handwerker soll es nach dem Willen der Richter Ausnahmeregelungen geben. Dennoch gibt das Urteil der Debatte um Fahrverbote in deutschen Großstädten weiter Nahrung, wie gerade auch an der Diskussion um die Einführung blauer Plaketten zu sehen ist.
Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden, warnt: „Da viele ostsächsische Handwerksunternehmen mit Dieselfahrzeugen unterwegs sind, würde ein Fahrverbot die Betriebe sehr empfindlich treffen. Ich appelliere daher an die Kommunen, alles zu tun, um sie zu vermeiden.“
Dittrich fordert zugleich, dass die Autoindustrie manipulierte Dieselfahrzeuge auf eigene Kosten nachrüstet. „Diejenigen, die den Schaden verursacht haben, müssen ihn in Ordnung bringen und dafür sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Die Handwerker haben im Vertrauen auf die Technik, wegen des geringen Verbrauchs und der geringeren Kosten Diesel-Fahrzeuge erworben. Bereits jetzt haben die Manipulationen einiger Autohersteller dazu geführt, dass diese Wagen an Wert verloren haben. Es kann nicht sein, dass Handwerker ausbaden müssen, was andere angerichtet haben.“
Die Handwerkskammer Dresden wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dem Handwerk durch die manipulierten Diesel keine Nachteile entstehen.
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