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Nach den Erfahrungen bei Abschiebungen von Asylbewerbern in den letzten Wochen wollen die beiden Stellen künftig noch enger zusammenarbeiten. Zu einem Spitzengespräch kamen HWK-Präsident Hans-Peter Rauch und HWK-Haupt-geschäftsführer Ulrich Wagner mit dem Regierungspräsidenten von  Schwaben Dr. Erwin Lohner zusammen. Im Mittelpunkt des Austausches stand eine noch engere Zusammenarbeit in Fragen rund um die Beschäftigung und Ausbildung von Geflüchteten. Dabei betonten beide Seiten, dass ein engmaschiger Informationsaustausch das wichtigste Instrument ist, um Irritationen zu vermeiden.

Die Handwerkskammer machte dabei deutlich, dass die Unternehmen viel Zeit und Geld in die Integration von Geflüchteten investieren. Wenn solche Mitarbeiter dann von einem Tag auf den anderen abgeschoben werden, ist dies für die Firmen oft nicht nachvollziehbar. Dabei waren sich beide Gesprächspartner einig, dass allen Maßnahmen geltendes Recht zugrunde liege. Für Irritationen bei den Betrieben sorge vielmehr fehlende Information.

Rechtsstaatlichkeit ist Fundament der Entscheidungen

Die Regierung von Schwaben zeigte hier einen guten Weg auf. Die Unternehmen sollten sich von diesen Beschäftigten bevollmächtigen lassen, dass die Firmen oder auch die Handwerkskammer mit den jeweiligen Behörden Kontakt aufnehmen können, um Hintergründe über deren Aufenthaltsstatus und –dauer etc. rechtzeitig zu erfahren.

Die Regierung von Schwaben sieht sich dabei als ganzheitlicher Ansprechpartner. Zum einen steht sie im Austausch mit den Ausländerbehörden, die bei den kreisfreien Städten bzw. den Landratsämtern angesiedelt sind und zum anderen in  Verbindung  mit dem bayerischen Innenministerium.

Durch diesen „heißen Draht“ zwischen den Organisationen würde ein enger Schulterschluss herbeigeführt und so könnten auch Einzelfälle schnell  geklärt werden. Mit dem Blick auf  eine von den zuständigen Ausländerbehörden genehmigte Ausbildung von Geflüchteten betonten die Vertreter der Regierung von  Schwaben, dass aus einer Ausbildung heraus grundsätzlich nicht abgeschoben werde. Allerdings wird eine Ausbildung nur dann genehmigt, wenn  alle Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere die Identität geklärt ist.

Handwerkskammer für Schwaben

Siebentischstraße 52-58

86161 Augsburg


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