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25.860 Handwerksbetriebe in Ober-, West- und Mittelhessen - Die Zahl der Handwerksbetriebe im Kammerbezirk Wiesbaden ist leicht gesunken: Insgesamt 25.860 Betriebe hat die Handwerkskammer Wiesbaden zum Stichtag 31. Dezember 2018 in ihrer Handwerksrolle eingetragen. Das entspricht einem Rückgang von 0,1 Prozent oder 35 Betrieben zum Ende des Vorjahres. Auffällig ist dabei erneut die gegenläufige Entwicklung in den einzelnen Handwerksgruppen. So gab es bei den zulassungspflichtigen Handwerken, für deren Ausübung grundsätzlich der Meisterbrief erforderlich ist, einen Rückgang um 196 Betriebe, was einem Minus von 1,3 Prozent entspricht.

Die größten Rückgänge wurden hier bei den Tischlern, Elektrotechnikern und Fleischerbetrieben registriert. Zuwächse sind hingegen bei den zulassungsfreien und handwerksähnlichen Betrieben zu verzeichnen, deren Zahlen um 86 (+1,2 Prozent) beziehungsweise 74 (+1,9 Prozent) im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahreswerten gestiegen sind.

„Dass es bei den zulassungspflichtigen Handwerken zum wiederholten Male einen Rückgang gibt, beobachten wir mit einiger Sorge, denn es sind insbesondere die meistergeführten Betriebe, die das duale Ausbildungssystem stützen.“ Bemerkenswert ist nach Angaben Mundschenks auch, dass das heimische Handwerk zunehmend internationaler wird. So hat fast jeder fünfte Betrieb (18,6 Prozent) einen nichtdeutschen Betriebsinhaber. Aber auch hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Handwerksgruppen. Die Spanne reicht von 5 Prozent bei den zulassungspflichtigen Handwerken bis zu über 40 Prozent bei den zulassungsfreien Handwerken.

Zuwächse im Landkreis Gießen, weniger Betriebe im Vogelsbergkreis

Mit Blick auf den Kammerbezirk gab es die stärksten Zuwächse bei den Betriebszahlen im Landkreis Gießen. Hier stieg die Zahl der Handwerksbetriebe um 2,1 Prozent von 2.951 auf 3.013. Den deutlichsten Rückgang gab es im Vogelsbergkreis zu verzeichnen, wo es einen Rückgang von 1,4 Prozent gab. Die Zahl der Betriebe sank hier von 1.508 auf 1.487.

 

Nach der Handwerksordnung werden die 147 Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe in die drei folgenden Gruppen unterteilt:

1. Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)

41 Handwerke, für deren Ausübung ein Befähigungsnachweis (bestandene Meisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen) bzw. erteilte Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen vorgeschrieben sind.

2. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung)

52 Handwerke, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist, der aber gleichwohl als Qualifikationsnachweis auf freiwilliger Basis möglich ist.

3. Handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung)

54 handwerksähnliche Gewerbe, die ohne nachgewiesene Qualifikationsnachweise ausgeübt werden dürfen.

 

Handwerkskammer Wiesbaden

Bierstadter Straße 45, 65189 Wiesbaden


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