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Das Handwerk setzt sich für die gebührenfreie Meisterausbildung ein. Die Meisterprämie bleibt . Auch nach 2019 werden 4000 Euro nach erfolgreich bestandener Prüfung gezahlt. Gute Nachrichten für angehende Meisterinnen und Meister in Ostfriesland: Der Niedersächsische Landtag hat die Fortführung der Meisterprämie in Höhe von 4000 Euro über das Jahr 2019 hinaus beschlossen. Dies wird in einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums angekündigt. Damit folgt die Landesregierung einem Antrag der FDP und einer Mitte Januar ausgesprochenen Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses.

„Die niedersächsische Meisterprämie ist eine echte Erfolgsgeschichte“, wird Minister Bernd Althusmann zitiert. Bis Mitte Februar wurden landesweit 2.300 Anträge bewilligt. Die Fortführung soll eine Lücke schließen. Der Bund plant, das sogenannte „Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz“, kurz AFBG, zu reformieren. Allerdings ist noch nicht abzusehen, wie umfassend die Änderungen sein werden und ob eine weitgehende Gebührenfreistellung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für sämtliche Aufstiegsqualifikationen erfolgt, heißt es weiter. Hier soll nun die Meisterprämie aushelfen.

„Wir sind sehr froh, dass die Landesregierung an dieser Stelle Nachhaltigkeit zeigt und kein politisches Strohfeuer erzeugt hat“, betont Albert Lienemann, Präsident der Handwerkskammer für Ostfriesland. Mit der Prämie werde eine neue Wertschätzung für die Meisterausbildung deutlich. Sie habe bundesweit große Beachtung gefunden und diene anderen Bundesländern als Vorbild. „Gleichzeitig werden wir uns weiterhin gemeinsam mit der Landespolitik für eine Reformierung des AFBG einsetzen. Wir wollen auch auf Bundesebene ein klares Signal. Die Meisterausbildung soll nicht nur auf dem Papier mit der akademischen Laufbahn gleichwertig sein, sondern auch im Hinblick auf die Ausbildungskosten“, sagt Handwerkskammerpräsident Lienemann. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD plant, finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abzubauen.

Die Prämie wurde in Niedersachsen im Mai 2018 eingeführt und richtet sich an Absolventen, die ab dem 1. September 2017 ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A oder B der Handwerksordnung bestanden und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen haben.

Nähere Informationen gibt es unter www.hwk-aurich.de oder von Johannes Best unter der Telefonnummer 04941 1797-38 sowie E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Foto: HWK/W.Feldmann

Handwerkskammer für Ostfriesland
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich

 


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