Seit Beginn 2019 wird die Meistergründungsprämie in Sachsen-Anhalt nicht länger aus Landesmitteln, sondern mit EU-Geldern finanziert. Dadurch gab es in den ersten Wochen des Jahres einen Verfahrensstau, da zunächst die erforderlichen Regelungen durch das Land gefunden werden mussten. „Seit dieser Woche können Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister wieder Anträge bei den beiden Handwerkskammern stellen“, erläutert Andreas Bär, Abteilungsleiter Unternehmensbetreuung in der Handwerkskammer Halle. Alle Handwerksmeister, die erstmalig in Sachsen-Anhalt einen Handwerksbetrieb neu gründen oder übernehmen und eine Mindestinvestitionssumme aufbringen, sind eingeladen, das Förderprogramm zu nutzen.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt setzt das Programm im Auftrag des Landes um. Die Antragstellung muss vor der Firmengründung oder -übernahme erfolgen. Allen Interessierten wird empfohlen, den Antrag gemeinsam mit den Betriebsberatern der Handwerkskammern auszufüllen.
„Unsere Berater unterstützen Meisterinnen und Meister bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen“, so Andreas Baer. Die Handwerkskammern bestätigen auch die für den Antrag notwendige fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Neugründung bzw. Übernahme.
Informationen:
www.hwkhalle.de/meistergruendungspraemie
www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/gruenden/meistergruendungspraemie
Hintergrund: Das Land Sachsen-Anhalt gewährt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Handwerksmeistern in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbstständig machen möchten, unter gewissen Voraussetzungen, eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. (See attached file: 24_Meistergründungsprämie wieder gestartet.pdf)
Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle