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Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist wichtiger Baustein zur Linderung der Fachkräfteknappheit -Anlässlich der Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch den Bundestag erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhält Deutschland ein modernes Zuwanderungsrecht. Das jetzt beschlossene Regelwerk ist ein wichtiger Baustein, um die zunehmende Knappheit an Fachkräften in Deutschland zukünftig zumindest zu lindern. Für das personalintensive Handwerk ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die gesteuerte Zuwanderung beruflich qualifizierter Fachkräfte deutlich erleichtert wird. Dies gilt besonders für die vom Handwerk vorgeschlagenen bilateralen Vermittlungsabsprachen, aber auch für die ausgeweiteten Möglichkeiten zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche.

Das ebenfalls beschlossene Gesetz über die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist ein wichtiges Signal für die zahlreichen Handwerksbetriebe, die sich bei der Integration geflüchteter Menschen engagieren. Mit der jetzt gefundenen Stichtagsregelung, wonach die Beschäftigungsduldung nur auf solche geflüchtete Menschen Anwendung findet, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind, wird eine rechtssichere Regelung eingeführt. Besser wäre es aber gewesen, das jetzt vorgesehene Erfordernis einer 18 monatigen Vorbeschäftigungszeit zur Erlangung der Beschäftigungsduldung auf 12 Monate zu verkürzen. Jedenfalls erwartet das Handwerk, dass die neuen Regelungen bundesweit einheitlich vollzogen werden, um den Betrieben die nötige Rechtssicherheit zu geben.

Das jetzt beschlossene Migrationspaket, das aus acht Einzelgesetzen besteht, stellt insgesamt eine ausgewogene Balance zwischen arbeitsmarktorientierten Erfordernissen und berechtigten innen- und asylpolitischen Erwägungen her. Bei der Umsetzung wird es wichtig sein, für beruflich qualifizierten Einwanderungswillige attraktive Bedingungen zu schaffen, um nach Deutschland kommen zu können. Dazu bräuchte es etwa vergleichbare Strukturen wie sie im Bereich Studierender mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst bestehen. Insgesamt kommt es jetzt darauf an, dass alle am Zuwanderungsprozess beteiligten Behörden und Institutionen die neuen Regelungen in der Praxis rasch umsetzen und vollziehen. Nur dann werden die neuen Zuwanderungsregelungen sowohl für die inländischen Betriebe als auch für zuwanderungsinteressierte Ausländer ihre positive Wirkung entfalten.“

 

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin


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