Der Meister steht für Qualität – auch in der Ausbildung. - Heute fand im Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine Anhörung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in einzelnen Gewerken des Handwerks statt. Die überwiegende Mehrheit der angehörten Experten befürwortete die Ausweitung der Meisterpflicht. Bei der Novelle der Handwerksordnung 2004 wurde von der rot-grünen Bundesregierung die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft. Für den Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) bietet der Meisterbrief dagegen entscheidende Vorteile. Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht: Durch die teilweise Abschaffung der Meisterpflicht hat sich die Situation für Handwerk und Kunden verschlechtert. Der Meister steht für Qualität und trägt zum Verbraucherschutz bei.
Seit 2004 hat sich zwar die Anzahl der Betriebe insgesamt erhöht, aber diese sind höchst unterschiedlich. Die einen setzen auf Qualität, bilden aus und sorgen für nachhaltige Beschäftigung. Die anderen sind 1-Mann-Betriebe, sogenannte Solo-Selbstständige, die häufig nicht ausbilden können oder wollen. Und diese werden immer mehr“, schildert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold die heutige Situation. Häufig haben Solo-Selbstständige zudem nicht die notwendige Qualifikation; ihre Betriebe bleiben deutlich kürzer am Markt. Das kann für Verbraucher problematisch werden, weil gerade in den baunahen Gewerken Mängel häufig erst nach Jahren auftreten. Wenn der Betrieb in der Zwischenzeit vom Markt verschwunden ist, hat der Kunde keine Chance mehr auf Beseitigung der Mängel im Rahmen der Gewährleistungspflicht.
„Der Meisterbrief ist dagegen Garant für erfolgreiches Unternehmertum und nachhaltige Investition in Fachkräfte. Die Weitergabe von Wissen und Innovationsfähigkeit zwischen Meister, Geselle und Auszubildendem qualifiziert die nächste Generation fortlaufend und sichert so die Zukunft des Handwerks. Das ist Kernaufgabe der dualen Ausbildung und wird nur im Meisterlehrgang systematisch vermittelt“, sagt Reichhold.
Mit einem verpflichtenden Meisterbrief für mehr Gewerke würden gerade kleinere Betriebe in ländlichen Regionen gesichert und für künftige Herausforderungen gerüstet. Reichhold: „Das Handwerk möchte sich in Zeiten des digitalen Umbruchs zukunftsfest aufstellen. Gute Qualität auf technologisch höchstem Niveau wird nur durch gute Fachkräfte erreicht. Dazu müssen Fehler der Vergangenheit bereinigt werden. Wir setzen deshalb darauf, dass die Politik schnell zu einer positiven Entscheidung kommt.“
Zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie zum Thema „Meisterpflicht“ erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des deutschen Handwerks, Holger Schwannecke: „Der demografische Wandel, die Digitalisierung und die Fachkräftesicherung sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen und nur mit einem starken und modernen Handwerk erfolgreich zu bewältigen. Die heutige Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zum Thema „Meisterpflicht“ hat gezeigt, dass die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zulassungsfreien Handwerken dazu ein wichtiger und notwendiger Baustein ist. Denn Qualifikation und Qualität von Produkten und Dienstleistungen sind untrennbar miteinander verbunden. Als präventives Instrument dient das Meisterbrieferfordernis dem Verbraucherschutz und fördert nachhaltig und perspektivisch Unternehmertum. Bundestag und Bundesrat müssen jetzt zügig einen Gesetzesentwurf vorlegen. Ziel ist eine Neuregelung zum 1. Januar 2020. Die Maßnahme ist einzubetten in eine Gesamtstrategie zur Stärkung des Handwerks – von beruflicher Bildung über Bürokratieabbau bis zur Entlastung von Handwerksbetrieben. Für die Gesamtleistung des Handwerks benötigen wir auch im gesellschaftlichen Diskurs mehr Wertschätzung und Anerkennung.“
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