Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.: „Das heute vom Bundesrat verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein großer Schritt für Deutschland. Positiv ist vor allem, dass Arbeitsvertrag, Qualifikation und Sprache wesentliche Elemente des Gesetzes sind. Dieser Dreiklang zieht sich stringent durch das Gesetz. Wir begrüßen auch, dass für die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland die Beschränkung auf Engpassberufe und die Vorrangprüfung wegfallen. Das Gesetz zeugt von Liberalität. Auch die Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung von Erwerbsmigration und Asyl ist richtig.
Die Neuregelungen sind angesichts des Fachkräftemangels dringend erforderlich. Unsere Studie ‚Arbeitslandschaft 2025‘ zeigt, dass in den nächsten sechs Jahren rund 2,9 Millionen Fachkräfte in Deutschland fehlen werden, davon 350.000 in Bayern.
Fachkräftesicherung ist die zentrale Zukunftsaufgabe. Wir müssen das heimische Arbeitskräftepotenzial besser nutzen. Darauf zielt die gemeinsame ‚Initiative Fachkräftesicherung+‘ von vbw und Bayerischer Staatsregierung ab. Ergänzend brauchen wir die gezielte Anwerbung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland. Mit dem Gesetz werden die richtigen Weichen gestellt.“
Migrationspaket: Begleitmaßnahmen zügig umsetzen
Der Bundesrat hat heute das Migrationspaket, das unter anderem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Gesetz zur Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung beinhaltet, verabschiedet. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) fordert, dass begleitende Maßnahmen zügig und einheitlich umgesetzt werden.
„Gut, dass die Gesetze nun endlich verabschiedet sind. Das Handwerk hat lange genug darauf gewartet. Ob sich der Zuzug von Fachkräften durch das Einwanderungsgesetz steigern lässt, wird entscheidend von den begleitenden Maßnahmen abhängen“, sagt BWHT-Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel.
Positiv sei, dass mit dem Gesetzespaket nahezu alle Förderlücken, die bei der Finanzierung des Lebensunterhalts von geflüchteten Auszubildenden existierten, geschlossen wurden. Dies sei besonders für das Handwerk wichtig, weil hier der Weg in die Ausbildung häufig über die einjährige Berufsfachschule gestartet werde und die Geflüchteten bisher schnell in eine Förderlücke fielen, wenn sich dadurch ihre Aufenthaltszeit in Deutschland verlängerte. Vogel: „Dass es diese Lücken nun nicht mehr geben wird, verhindert, dass Auszubildende zu einem Ausbildungsabbruch gezwungen werden, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können.“
Bei der Umsetzung des Migrationspakets komme es jetzt darauf an, dass alle am Zuwanderungsprozess beteiligten Behörden und Institutionen die neuen Regelungen in der Praxis rasch umsetzen und vollziehen. Die Handwerksbetriebe bräuchten Rechtssicherheit, die nur durch eine einheitliche Anwendung der Regeln gegeben werde. „Wir unterstützen grundsätzlich auch die Einführung zentraler Ausländerbehörden – wenn dadurch die Verfahren deutlich beschleunigt werden. Keinesfalls darf es zu Doppelstrukturen kommen, die Bürokratie aufbauen“, so Vogel.
Das Handwerk erwarte, dass die neuen Möglichkeiten umfassend beworben, die Abläufe möglichst unbürokratisch und ohne lange Wartezeiten gestaltet und Betriebe bei der Personalsuche im Ausland unterstützt werden. „Hier fordern wir die Landesregierung auf, handwerks- und mittelstandsgerechte Unterstützungsangebote in Fragen der Zuwanderung aufzubauen. Den Arbeitsagenturen wird bei der Zusammenarbeit mit ihren internationalen Pendants ebenfalls eine zentrale Rolle zukommen“, so Vogel abschließend.
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