News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Mit heutigem Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen, sondern die Honorare zukünftig frei zu vereinbaren seien.Der Gerichtshof begründet seine Entscheidung mit der 2006 verabschiedeten EU-Dienstleistungsrichtlinie. Gemäß dieser Richtlinie soll in einem freien europäischen Binnenmarkt der Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein. Etwas anderes gilt nur, wenn das verbindliche Preisrecht zwingend erforderlich ist, um höherrangige Güter wie Leben oder Gesundheit zu schützen. Die Bundesregierung hat ausführlich dargelegt, dass eine verbindliche Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen genau diese Anforderungen erfüllt und somit ein wichtiger Bestandteil einer ganzen Reihe qualitätssichernder Regelungen ist, wie der Schutz der Berufsbezeichnung, die Fortbildungspflicht oder die berufsethischen Standards zum Schutz der Baukultur.

Denn die HOAI in ihrer bisherigen Form verhindert einen ruinösen Preiswettbewerb, um Auftraggebern die bestmöglichen Leistungen zu sichern, deren Qualität kaum im Voraus bewertet werden kann und gleichzeitig besonders großen Einfluss auf das Leben der Menschen hat. Der Gerichtshof ist dieser Argumentation jedoch auch mit Blick auf alle anderen EU Mitgliedsstaaten nicht gefolgt, da dort ebenfalls ohne verbindliche Honorarsätze qualitätvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht würden.

„Sowohl für unseren Berufsstand als auch für die Auftraggeber bedeutet diese Entscheidung einen bedeutsamen Einschnitt, da die wissenschaftlich ermittelten Honorarsätze zukünftig nicht mehr verpflichtend gelten, und wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen,“ sagt die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann.

„Wichtig ist uns, auch weiterhin auf Basis angemessener Honorare arbeiten zu können, um Auftraggebern den ganzheitlichen Leistungsumfang zukommen lassen zu können, der zur optimalen Lösung baulicher Aufgaben notwendig ist, und zwar sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch im Interesse der Allgemeinheit, denn Bauen ist nie nur privat. Wie sorgfältig wir unsere Gebäude planen und wie nachhaltig wir sie bauen und betreiben, trägt maßgeblich zur Qualität der gebauten Umwelt und auch zum Klimaschutz bei. Wir werden die intensiven Gespräche mit dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium fortführen, um die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten.“

Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen Rahmen für Bauherren, Planer und Bauausführende. Die HOAI gewährleistet zudem eine große Rechtssicherheit für alle am Bau Beteiligten, da sich Rechtsprechung und Praxis tiefgreifend mit den einzelnen Leistungsbildern auseinandergesetzt haben.

Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) ist ein Zusammenschluss der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland. Sie vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von ca.135.000 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

 

 

BUNDESARCHITEKTENKAMMER E.V.

ASKANISCHER PLATZ 4 . 10963 BERLIN

WWW.BAK.DE

 

 
 


NEUE WEBSEITE für Handwerker und Gewerbebetriebe - hier kostenlos erstellen - mit Bild und Text und Link!

Webseite kostenlos für Handwerks- und Gewerbebetriebe. Keine Kostenfallen - keine Zeitbeschränkung. - Möchten Sie Ihren Betrieb in den handwerkernachrichten präsentieren? Wir schenken Ihnen ein kostenloses Firmen-Portrait in unserer Regio-Betriebesuche ! Auch Kammern und Innungen erhalten hier ebenfalls eine kostenlose Webpräsentation.
Keine Kosten - keine Gebühren! Nur als Benutzer registrieren! 
  ( Blaue Kopfleiste oben rechts am Anfang der Webseite! ) >>>>>> Mehr Info hier!

>>   Bereits in der Betriebesuche eingetragen?  Wollen Sie Ihre WEBSEITE jetzt bearbeiten?  - hier einloggen   -   <<

       ______________________________________________________________________________________________________________________________________