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Meistergründungsprämie geht an den Start - Ab sofort können Meisterinnen und Meister im niedersächsischen Handwerk, die innerhalb der letzten zwei Jahre im Haupterwerb gegründet oder übernommen haben, die Personalausgaben für eine neu eingestellte Arbeitnehmerin oder einen neu eingestellten Arbeitnehmer mit 10.000 Euro fördern lassen. Die Auszahlung erfolgt nach Nachweis einer siebenmonatigen Beschäftigung. „Die Landesregierung stärkt mit der Meistergründungsprämie nachhaltige Gründungen im Handwerk“, begrüßt Heiko Henke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Oldenburg, die Einführung. „Die Wirtschaft in Niedersachsen braucht auch weiterhin das Handwerk als starken Motor. Handwerker können vor der Antragsstellung unsere Gründungsberatung in Anspruch nehmen, um sich einen Gesamtüberblick zu den Förderangeboten geben zu lassen.“

Vor der Gründungsprämie hatte die Landesregierung bereits die Meisteranerkennungsprämie in Niedersachsen eingeführt. Diese unterstützt die erfolgreichen Meisterabsolventen und hilft dabei, mehr junge Menschen für eine Meisterausbildung zu gewinnen. Die Meistergründungsprämie soll den Handwerkern in einem zweiten Schritt dabei helfen, den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Die Meistergründungsprämie hilft, die wirtschaftliche Basis von Handwerksunternehmen nachhaltig zu sichern.

„In den kommenden Jahren wird die Zahl der Betriebsübergaben zunehmen. Daher ist es wichtig, dass auch Übernehmer mit einer Meisterqualifikation die Prämie nutzen können“, ergänzt Heiko Henke. Es sei damit zu rechnen, dass in den nächsten zehn Jahren zirka 30 Prozent aller Betriebe in Niedersachsen einen Nachfolger benötigen, um den Betrieb fortzuführen. „Wir müssen die Herausforderungen des demografischen Wandels annehmen. Die Entscheidung der Landesregierung ist ein guter Schritt“, sagt der Hauptgeschäftsführer.

Insgesamt stehen für die Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk laut Wirtschaftsministerium zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Ausführliche Informationen sind auf den Seiten der NBank unter folgendem Link abrufbar:

NBank - Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Betriebsberatung der Handwerkskammer Oldenburg: Telefon 0441 232-239

Theaterwall 32 • 26122 Oldenburg

 


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