Zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verliert die Bundesregierung ein Stück Glaubwürdigkeit beim Bürokratieabbau. Die Vorschläge sind enttäuschend kleinteilig und werden absehbar nicht die notwendige Entlastung bei Handwerksbetrieben mit sich bringen. Der Gesetzentwurf ist leider nicht die erwartete Lösung. Er steht symptomatisch für den fehlenden Gestaltungswillen und Mut der Bundesregierung beim Bürokratieabbau.
Anstatt Handwerksbetriebe von einer kaum stemmbaren Anzahl an Dokumentations- und Informationspflichten zu befreien, sehen sich die Betriebe einer kaum mehr nachvollziehbaren Verwaltungspraxis ausgesetzt. Wir brauchen endlich ein Umdenken und entsprechendes Handeln von Gesetzgeber und Verwaltung.
Der Bundestag ist gefordert, im parlamentarischen Verfahren umfassend nachzubessern. Vorschläge gibt es genug. So sind die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn konsequent abzuschaffen und die Aufbewahrungsfristen von zehn auf fünf Jahre zu halbieren.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin