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Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Forderung des ZVEH erfüllt. - Am 23. Oktober hat das Bundeskabinett das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Als einheitliches Regelwerk fasst es unterschiedliche Gesetze zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zusammen. Auf Betreiben des ZVEH wurde zwar die Diskreditierung der Stromheizungen aus dem Entwurf entfernt. Der Verband sieht aber weiterhin Verbesserungsbedarf und wird sich für Nachjustierungen einsetzen. - Mit dem neuen Gesetz werden unterschiedliche Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus Erneuerbaren Energien – Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – in einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt. Damit wird unter anderem die Vorgabe der europäischen Gebäudeenergie-Richtlinie umgesetzt, einen einheitlichen Niedrigstenergie-Standard für Neubauten festzuschreiben. Erfreulich ist aus Sicht des ZVEH, dass ein von ihm stark kritisierter Punkt – die unnötige Diskreditierung von Stromdirektheizungen – aus dem Gesetzesentwurf entfernt wurde.

Keine Diskreditierung der Stromdirektheizung

So war im Referentenentwurf des GEG noch vorgesehen, dass für die Heizung genutzter PV-Strom nicht auf den Energieverbrauch des Gebäudes anrechenbar sein sollte. Derartige Verbote sind jedoch nicht technologieneutral: Sie schränken Bauherren, Architekten und Planer unnötig ein. Schließlich bieten Stromdirektheizungen durch die Nutzung von Grünstrom sinnvolle Lösungen und erweitern so die Optionen im Bereich der Wärmeversorgung.

Im Vorlauf zu dem Kabinettbeschluss hatte der ZVEH mehrfach Stellung zu dem Gesetzentwurf bezogen und sich dabei insbesondere vehement für eine Streichung der Passage zu den Stromheizungen eingesetzt. Die Forderungen des Verbands wurden im Rahmen der Verbändeinitiative von HEA (Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V.), BWP (Bundesverband Wärmepumpe e.V.) und ZVEH sowohl in der Verbändeanhörung Ende Juni 2019 als auch in persönlichen Gesprächen mit zuständigen Vertretern des BMWi und BMU vorgetragen. Zur Untermauerung der Argumentation wurde ein von der Initiative beim Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH (ITG) beauftragtes Gutachten herangezogen. Das Ergebnis: Die Diskreditierung von Stromheizungen wurde schließlich aus dem finalen Gesetzesentwurf herausgenommen.

Einsatz von PV-Strom realitätsnah bewerten

Der ZVEH kritisiert jedoch weiterhin, dass das GEG zu starke Einschränkungen bei der Anrechnung von Photovoltaik-Strom (PV-Strom) enthält: Die Größe der PV-Anlage ist reglementiert, der Speicherbonus zu gering, und für die Anrechnung des PV-Stroms wurde ein Maximalwert festgelegt. Eine realitätsnahe Bewertung von PV-Strom ist damit nach wie vor nicht gegeben.

Der Verband hatte daher von Beginn an einen anderen Berechnungsansatz befürwortet, denn entscheidend ist, dass die an ein Gebäude gestellten Effizienzanforderungen erfüllt werden. In diesem Zusammenhang wurde vom ZVEH auf die DIN V 18599-9:2018-09 verwiesen. Hier wird für die Berechnung des innerhalb des Gebäudes genutzten PV-Stroms der gesamte Elektroenergiebedarf des Gebäudes zugrunde gelegt. Berechnet wird dieser aus den für die Versorgung des Gebäudes bilanzierten EnEV-relevanten Mengen sowie dem Energiebedarf für weitere Anwendungen der Nutzer (Haushaltsgeräte, Medientechnik etc.).

Weitere Entbürokratisierung erforderlich

Nach Ansicht des ZVEH stellt das GEG einen ersten Schritt dar, um die Nutzung Erneuerbarer Energien besser in der Energieversorgung von Gebäuden zu verankern. Nichtsdestotrotz besteht weiterer Verbesserungsbedarf. Denn das Ziel der Novelle, im Dickicht der Vorschriften für eine Entbürokratisierung und Vereinfachung zu sorgen, wurde nach Ansicht des ZVEH wie auch des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) durch das GEG nicht erreicht. Im Gegenteil: Die Anzahl der Paragraphen ist weiter gestiegen. Die sprachliche Komplexität und die Vielzahl an Verweisen auf anzuwendende Normen machen das Gebäudeenergierecht für Handwerker kaum noch anwendbar.

Der ZVEH wird daher seine weiteren Forderungen im parlamentarischen Verfahren untermauern und gegebenenfalls auf eine Novellierung drängen.

Die BMWi-Gesetzentwurf zum GEG können unter folgendem Link abgerufen werden: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20191023-bundeskabinett-hat-den-gesetzentwurf-fuer-das-gebaeudeenergiegesetz-beschlossen


Der ZVEH: Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt die Interessen von 50.717 Unternehmen aus den drei Handwerken Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau. Mit 500.643 Beschäftigten, davon 43.250 Auszubildende, erwirtschaften die Unternehmen einen Jahresumsatz von rund 61,1 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören 12 Landesverbände mit 320 Innungen an.

Zentralverband der Deutschen Elektro- und
Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Lilienthalallee 4
60487 Frankfurt am Main

 


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