Anlässlich der abschließenden Bundestags-Lesung des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030 im Steuerrecht, mit dem die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen zum 1. Januar 2020 eingeführt werden soll, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Mit der Zustimmung des Bundestages zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung ist ein weiterer wichtiger Schritt getan, damit eines der wichtigsten Förderinstrumente im Gebäudesektor endlich wirksam wird. Es ist nun dringend notwendig, dass sich Bund und Länder im anstehenden Vermittlungsverfahren rasch, einvernehmlich und in einer Weise einigen, die die Wirksamkeit des Instruments nicht konterkariert. Dieser nunmehr dritte Anlauf zur Einführung einer steuerlichen Sanierungsförderung muss erfolgreich sein und darf nicht politischen Grabenkämpfen geopfert werden. Ein Scheitern des Instruments können sich weder der Bund noch die Länder leisten.
Bundestagsbeschluss wichtiger Schritt hin zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung - Bundesrat muss rasch folgen
Das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz ist vor allem durch seine unbürokratische Ausgestaltung attraktiv. Zwar wäre es wünschenswert gewesen, die Förderung nicht allein für die Gebäudehülle und die Heizungstechnik vorzusehen, sondern auch für die Sanierung elektrischer Anlagen. Doch dürfte der vorgesehene progressionsunabhängige Steuerabzug von 20 Prozent der Aufwendungen je Einzelmaßnahme einen wichtigen Anreiz für Gebäudeeigentümer darstellen, in eine energetische Sanierungen zu investieren. Und die Förderlaufzeit von 10 Jahren entspricht dem richtigen Ziel, Förderinstrumente grundsätzlich langfristig auszurichten und damit verlässlich zu machen. Unsere Betriebe können sich so auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen sukzessive einstellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen.“
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