Das neue Berufsbildungsgesetz und die Anhebung des Mindestlohns für Azubis belastet die Unternehmen zusätzlich - Licht und Schatten sieht die Handwerkskammer Dresden in der Reform des Berufsbildungsgesetzes. "Grundsätzlich begrüßen wir das Gesetzeswerk, da es Fortschritte für die Azubis bringt", sagt Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden. "Auch die bessere gleichwertige Behandlung von akademischer und beruflicher Bildung sind Schritte in die richtige Richtung."
Zugleich betont Dittrich: "Dass einige Lehrlinge im Zuge der Einführung des Mindestlohns für Auszubildende künftig höhere Löhne erhalten, ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Auszubildenden, belastet die Ausbildungsbetriebe jedoch auch zusätzlich. Daher bedarf es einer entsprechenden Entlastung der Ausbildungsbetriebe. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, da das Gesetz weitere Bürden für Ausbildungsbetriebe des Handwerks bereithält."
Der Bundestag hat die Reform des Berufsbildungsgesetzes am 24. Oktober 2019 beschlossen, heute stimmte der Bundesrat der Gesetzesnovelle zu. Damit tritt das Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.
Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. In einer ersten Phase bis 2023 wird die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr von 515 Euro auf 620 Euro bis 2023 erhöht, gleichzeitig erfolgt ein schrittweiser prozentualer Anstieg in den höheren Lehrjahren. Nach dieser Übergangsphase soll es ab Januar 2024 eine bundeseinheitliche Mindestausbildungsvergütung geben. Neben der Mindestausbildungsvergütung werden mit dem neuen Gesetz ergänzende Fortbildungsstufenbezeichnungen und Prüfungsdelegationen eingeführt.
Handwerkskammer Dresden
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden