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Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk (Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung) erlassen. An der Neuordnung haben die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt. Die Verordnung wurde am 20. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2836) veröffentlicht. Als Grundlage und Rahmen für den Verordnungstext diente ein Strukturentwurf, der vom FBH entwickelt und zwischen den beteiligten Bundesministerien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften abgestimmt wurde.

 

Wie ist die Meisterprüfung aufgebaut?
Die Meisterprüfung besteht insgesamt aus vier selbständigen Teilen, wovon die Teile I und II in der Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung geregelt werden.

 

In der Prüfung in Teil I weist der Prüfling im Rahmen eines Meisterprüfungsgesprächs, eines Fachgesprächs und einer Situationsaufgabe nach, dass er Tätigkeiten des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks meisterhaft verrichtet. In Teil II der Meisterprüfung, die aus drei schriftlich anzufertigenden Prüfungsarbeiten im Umfang von jeweils drei Stunden besteht, wird geprüft, ob der Prüfling die fachtheoretischen Kenntnisse im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk beherrscht und anwenden kann. Die Meisterprüfung orientiert sich an Geschäfts- und Arbeitsprozessen und bildet diese handlungsorientiert nach.

 

Den rechtlichen Rahmen für die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) der Meisterprüfung bildet die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO) vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149).

 

Ab wann gilt die neue Verordnung?
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und löst damit die alte Verordnung vom 8. Mai 2003 (BGBl. I S. 2234) ab.

Was macht ein Karosserie- und Fahrzeugbauermeister?
Die Meisterqualifikation eröffnet die Möglichkeit, einen Betrieb oder eine Werkstatt in dem zulassungspflichtigen Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk eigenständig zu leiten. Dabei berücksichtigt er Gesichtspunkte der Kostenkalkulation, der Wettbewerbssituation, des Qualitätsmanagement, des Datenschutzes, der Nachhaltigkeit sowie des Personalwesens. Der Meister ermittelt die Wünsche seiner Kunden, plant Konzepte sowie Arbeits- und Geschäftsprozesse. Er baut neue Fahrzeuge und Karosserien, repariert und setzt alte instand

Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2836

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin

 


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