Mindestlohnerhöhung - Ab 1. Januar 2020 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,35 Euro. Die Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze basiert auf einer Empfehlung der sogenannten Mindestlohnkommission, die turnusmäßig nach Gesamtabwägung aller fachlichen Aspekte einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns vorlegt. Die maßvolle Anpassung des Mindestlohns ab 2020 orientiert sich dabei an der allgemeinen Tarifentwicklung. Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer betont: „Die Erhöhung des Mindestlohnes ist ein positives Signal an alle Bezieher von Mindestlohn. So profitieren auch sie von der nach wie vor robusten wirtschaftlichen Situation und der positiven Tarifentwicklung.“
Arbeitsministerin Schreyer: „Evaluation des Mindestlohngesetzes 2020 nutzen und Mindestlohnregelungen endlich entbürokratisieren!“
Hingegen wies die Ministerin Forderungen nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro entschieden zurück: „Bei einer derart massiven und willkürlichen Erhöhung rechne ich mit erheblichen negativen Beschäftigungseffekte. Gerade in Zeiten einer sich abkühlenden Konjunktur ist eine solche Forderung Gift für die Sicherung von Arbeitsplätzen.“
In diesem Zusammenhang wies Schreyer erneut auf die überzogenen bürokratischen Anforderungen der Mindestlohnregelungen hin, die die Wirtschaft bereits seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns über Gebühr belasten: „Die Unternehmen dürfen gerade in Zeiten des strukturellen Wandels und konjunktureller Schwäche nicht von Bürokratie erdrückt werden. Nach wie vor sind insbesondere die überzogenen Dokumentationspflichten und die Auftraggeberhaftung ein Problem für die Wirtschaft. Hier muss der Bund endlich handeln und die Regelungen im Zuge der im Jahr 2020 anstehenden Evaluation des Mindestlohngesetzes deutlich entschlacken!“
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