Handwerk begrüsst die Zustimmung des Bundestages zum Ausbau der Aufstiegsförderung. Zum Beschluss des Deutschen Bundestages über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die beschlossene Novellierung des AFBG ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Höheren Berufsbildung. Junge Handwerkerinnen und Handwerker, die sich nach ihrer Gesellenausbildung für die Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben in den Handwerksbetrieben fortbilden, werden künftig spürbar finanziell entlastet. Ich begrüsse insbesondere, dass der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen künftig zu 100 % als Zuschuss gezahlt wird. - Von hoher Bedeutung für das Handwerk ist zudem, dass Existenzgründern das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen wird. So wird vermieden, dass bei Betriebsgründung oder Betriebsübernahme wichtige Investitionen aufgrund von Darlehensschulden aus der vorbereitenden Fortbildung unterbleiben.
Besonders erfreulich ist, dass über das neue AFBG bis zu drei Fortbildungsabschlüsse gefördert werden können. Das neue AFBG knüpft dabei an die mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz eingeführten Fortbildungsstufen an und ermöglicht es, die Karriereleiter vom Berufsspezialisten bis hin zum Master Professional schrittweise zu erklimmen. Dieser weitsichtige Ausbau der Förderung der Höheren Berufsbildung stellt einen wichtigen Schritt hin zur Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung dar.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks
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