Anlässlich der Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf bringt keine wirkliche Erleichterung für unsere Handwerksbetriebe und muss dringend vereinfacht und praxistauglicher ausgerichtet werden. Trotz der von uns geforderten und nun erfolgten Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden die Regelungen noch umfassender als alle drei bisherigen Gesetze zusammen. Wegen der zahlreichen Querverweise ist das neue Gesetz kaum zu handhaben. Dabei sollte das Gebäudeenergiegesetz als das entscheidende Gesetz für die Energiewende im Gebäudebereich möglichst unbürokratisch, verständlich und gut anzuwenden sein, damit es seine energieeffiziente Wirkung überhaupt entfalten kann.
Völlig untragbar ist etwa, dass die Unternehmen, die für die Einhaltung der Regeln am Bau verantwortlich sind, dafür zahlen müssen, Zugang zu den Normen zu erhalten, die für sie relevant sind und auf die das GEG Bezug nimmt. Ebenso wie Gesetze für alle frei zugänglich sind, muss das auch für die Normen gelten, auf die in Gesetzen verwiesen wird.
Schwierig anwendbar ist das Gesetz, weil bestimmte Begriffe wie etwa der der „Quartiere“ nicht definiert sind. Das ist insofern problematisch, als explizit „Quartiere“ künftig energetisch in ihrer Gesamtheit betrachtet werden sollen. Aus Sicht des Handwerks muss zwingend noch ins Gesetz mit aufgenommen werden, dass die beim Kauf eines Wohngebäudes sinnvollen Beratungsgespräche zum Energieausweis gerade auch durch die Gebäudeenergieberater des Handwerks sowie alle hierfür qualifizierten Anbieter durchgeführt werden können. Einzelne Anbieter im Gesetz zu begünstigen, wird der Anbietervielfalt nicht gerecht, verzerrt den Beratermarkt und muss daher unbedingt vermieden werden.
Im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ist zwingend an den gegenwärtig geltenden Standards zum Niedrigstenergiegebäudestandard festzuhalten. Anpassungen sollten erst 2023 – wie im Konsens vereinbart – vor dem Hintergrund der dann erkennbaren Entwicklungen erneut diskutiert werden.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin