Die Unternehmen der deutschen Entsorgungswirtschaft stehen angesichts der Corona-Pandemie in Europa vor besonderen Herausforderungen. Die Ratschläge, den öffentlichen Raum zu meiden, können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht befolgen. Im Gegenteil müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch wenn Kolleginnen und Kollegen ausfallen – das bisherige Entsorgungsniveau aufrechterhalten. In einer solchen Situation ist es unverzichtbar, dass sich die Unternehmen auf Flexibilität, Klarheit und Unterstützung durch Verwaltung und Politik verlassen können. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., dessen Mitgliedsfirmen etwa 75 Prozent des Umsatzes der Entsorgungswirtschaft erwirtschaften, hält deshalb folgende Punkte für unverzichtbar:
1. In allen (!) Bundesländern müssen sämtliche Bereiche der Entsorgungswirtschaft künftig zur „systemrelevanten Infrastruktur“ gezählt werden. Damit ist nicht nur die Sammlung, sondern auch die Behandlung und das Recycling gemeint.
2. Nötig ist bestmögliche Flexibilität im Umgang mit sämtlichen Arbeitszeitregelungen. Wenn in den Unternehmen erkrankte Fahrer ausfallen, müssen die verbliebenen Fahrer auch nachts und/oder sonntags oberhalb ihrer Stundenbegrenzung arbeiten dürfen. Es versteht sich von selbst, dass die Flexibilität nur in Anspruch genommen wird, wenn dies erforderlich ist.
3. Im Umgang mit Kunden muss künftig ausschließlich der beleglose Leistungsaustausch gelten. Die Digitalisierung ist hier gelebter Gesundheitsschutz für die Miterbeiter der Entsorgungsunternehmen.
4. Die unbürokratische und rasche Ermöglichung von Kurzarbeit dort, wo aufgrund der Stilllegung von Betriebsstätten die Mengen der gewerblichen Entsorgung stark zurückgegangen sind. Der BDE-Manteltarifvertrag eröffnet hier entsprechende Möglichkeiten.
5. Die Kita- und Schulnotbetreuung für Kinder von Mitarbeitern der Entsorgungsunternehmen muss gewährleistet werden. Da die Entsorgungswirtschaft zum systemrelevanten Bereich gehört, muss dies bundesweit und pragmatisch möglich sein.
6. Die Bundesländer müssen die Aufstockung von Lagerkapazitäten für die Entsorgungsbranche flexibel und ohne großen Vorlauf ermöglichen.
7. Verträge zur grenzüberschreitenden Verbringung von Wertstoffen werden durch die Pandemie nicht außer Kraft gesetzt. Ihre Erfüllung ist zur Verhinderung von Kapazitätsengpässen dringend erforderlich. Ihre Geltung ist durch aktuelle Guideline der Europäischen Kommission bestätigt worden.
8. Der BDE fordert finanzielle Unterstützung für die Unternehmen, die ihre Mitarbeiter massiv mit Schutz- und Hygienematerialien ausstatten müssen. Damit ist nicht die Bevorzugung vor Krankenhäusern und Altenheimen gemeint, jedoch die Unterstützung bei dem erheblichen Mehraufwand der Unternehmen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft in Deutschland arbeitet auf einem weltweit beneideten Niveau. Wir tun alles dafür, dass das so bleibt. Dazu brauchen wir auch die Unterstützung von Politik und Verwaltung hinsichtlich der dafür notwendigen Flexibilität und nicht das starre Festhalten an Regeln, die nicht für Ausnahmezeiten gemacht sind.“
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-,
Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.
Von-der-Heydt-Straße 2
10785 Berlin