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Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Das Kabinett der Landesregierung hat, wie Ministerpräsident Kretschmann und Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut heute auf einer Regierungspressekonferenz in Stuttgart bekanntgaben, ein Soforthilfeprogramm beschlossen, mit dem die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bei den baden-württembergischen Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe abgefedert werden sollen. Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern des Landes werden die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen. Johannes Ullrich, Präsident der Handwerkskammer Freiburg, erklärt: „Die Verunsicherung bei den Handwerksbetrieben ist enorm. Auch bei Betrieben, die noch geöffnet sein dürfen, brechen Umsätze weg, Aufträge werden storniert oder für die kommenden Wochen nicht mehr erteilt. Dazu kommt die Sorge um das Personal und das ständige Risiko einer Betriebsschließung. Deshalb sind wir der Landesregierung dankbar, dass sie mit Hochdruck daran arbeitet, finanzielle Unterstützung bereitstellen zu können.“

 

Einmaliger Zuschuss für Unternehmen in existenzbedrohender wirtschaftlicher Lage

Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:

§  9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,

§  15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,

§  30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

 

Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten wie folgt ab:

§  Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.

§  Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

 

Handwerkskammer Freiburg übernimmt Plausibilitätsprüfung

Die Handwerkskammer Freiburg übernimmt für Handwerksunternehmen in ihrem Kammerbezirk (Landkreise Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach und Stadtkreis Freiburg) die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leitet diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

 

“Die Handwerkskammer Freiburg hat alle verfügbaren Mitarbeiter für die Bewältigung des anzunehmenden Ansturms geschult und entsprechend technisch ausgestattet“, erklärt Ullrich. Er rechne damit, dass sich eine hohe vierstellige Summe an Betrieben melden wird. „Unsere Mitarbeiter an der eingerichteten Corona-Hotline haben in den letzten Tagen mehrere tausend Anrufe bearbeitet. Wir rechnen damit, dass in etwa genauso viele Betriebe am Ende einen Antrag stellen werden.“ Es sei gut, dass die Soforthilfen nun so rasch beschlossen worden sind. Es zeige sich, dass die vielen Appelle der Handwerksorganisationen bei der Regierung Früchte getragen haben. „Wir werden unseren Teil dafür tun, damit diese Hilfe jetzt so schnell wie möglich auch bei den Betrieben ankommt“, führt Ullrich weiter aus.



Handwerkskammer Freiburg
Bismarckallee 6
79098 Freiburg

www.hwk-freiburg.de


 


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