Phishing-Mails zum Kurzarbeitergeld bayern- und bundesweit im Umlauf - Die Bundesagentur für Arbeit warnt. - Folgende Warnung der Bundesagentur für Arbeit hat uns als Bauinnung Regensburg soeben über den Landesverband Bayerischer Bauinnungen und die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft erreicht: Warnung vor gefälschten E-Mails zum Kurzarbeitergeld. - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor betrügerischen E-Mails.
Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! versandt werden. In der E-Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.
E-Mail umgehend löschen!
Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht Absender dieser E-Mail. Die Bundeagentur für Arbeit fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen.
Als Bauinnung Regensburg können wir uns dieser Warnung nur anschließen und empfehlen allen Betroffenen, entsprechend der Warnung der Bundesagentur für Arbeit zu verfahren und die entsprechenden E-Mails umgehend zu löschen.
Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.
Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.
Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.
Die BA ist nicht Absender dieser Mail.
Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.
Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.
Bauinnung Regensburg
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93055 Regensburg