Mang: „Geschäfte, Gaststätten, Kitas, Schulen sollten schrittweise schnellstmöglich öffnen, sobald Infektionsschutz es erlaubt“. Die hessische Wirtschaft hofft auf eine schrittweise Öffnung von Geschäften und Gaststätten sowie von Kindertagesstätten und Schulen, sobald der Infektionsschutz dies erlaubt, da die Ausbreitung des Coronavirus wirksam verlangsamt wird. Dazu, wie dann die Lockerungen erfolgen könnten, hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) einen 4-Phasen-Plan vorgelegt, der gestern vom VhU-Präsidium beschlossen wurde. - „Die Lockerungen sollten in mehreren Phasen erfolgen, sich weitgehend an den jeweils geltenden Vorschriften zur Einschränkung von Kontakten in der Öffentlichkeit orientieren und den Schutz von Älteren und Vorerkrankten besonders im Blick haben“, sagte VhU-Präsident Wolf Matthias Mang. Die Dauer einzelner Phasen sei nicht vorab definierbar. Sie könne Wochen oder Monate betragen.
Mang dankte der Landesregierung sowie den Beschäftigten in den Verwaltungen für den „entschlossenen Einsatz und klugen Pragmatismus“ in der Reaktion auf die Pandemie. Er bekräftigte, dass die hessische Wirtschaft die Maßnahmen zur Reduktion sozialer Kontakte in räumlicher Nähe sowie die Beschränkungen und Verbote wirtschaftlicher Tätigkeiten unterstütze, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Wir tragen das mit, obwohl der harte Kurs für viele Unternehmen extrem negative Konsequenzen hat. Schon jetzt ist klar, dass die Wirtschaftsleistung in Deutschland in 2020 um mehr als 5 Prozent oder 175 Mrd. Euro sinken wird. Wir müssen diesen schmerzhaften Weg gehen – in der Hoffnung, dass ‚die Medizin wirkt‘ und umso schneller Lockerungen erwogen und vorbereitet werden können.“ Die VhU fordere ausdrücklich keine vorzeitigen Lockerungen, etwa während der Osterferien.
Mang betonte, in der aktuellen Lage bleibe es wichtig, einen teilweisen industriellen oder gar gesamtwirtschaftlichen „Shutdown“ strikt zu verhindern, wie er mancherorts diskutiert oder in manchen Staaten praktiziert wird: „Die industriellen Lieferketten müssen erhalten werden!“
Die VhU hofft, dass beginnend ab Montag, 20. April 2020, eine schrittweise Rücknahme der Beschränkungen und Verbote wirtschaftlicher Tätigkeiten sowie eine Öffnung von Kindertagesstätten und Schulen, zumindest der Berufsschulen, verantwortbar wären und dann umgesetzt würden – soweit es die Erfordernisse des Infektionsschutzes erlauben. Ansonsten sollten die wirtschaftlichen Tätigkeiten schnellstmöglich später wieder schrittweise zugelassen werden, um wirtschaftliche Schäden zu begrenzen, erläuterte Mang.
Phase 1
In der ersten Phase der Lockerungen sollten laut VhU alle Geschäfte und Dienstleistungen ihre Räume wieder öffnen dürfen, wo eine Begrenzung der Anzahl der Kunden sowie der Abstand von Personen gewährleistet werden könnten. Beispiele seien Verkaufsstellen von Fahrrädern und Autos, Buchläden, Kleidungs- und Schuhgeschäfte, Möbel- und Einrichtungsgeschäfte oder Elektrofachgeschäfte. Dabei sollte sich die Limitierung der Personenzahl in Räumen bzw. pro Fläche daran orientieren, was derzeit für Bäckereien und Supermärkte gelte.
Restaurants und Cafés könnten laut VhU beispielsweise unter der Auflage wieder öffnen, dass sie ihre Innenräume bzw. Außenflächen so umgestalten und die Anzahl der Tische so begrenzen, dass zwischen Gruppen von Gästen ein großer Abstand gewährleistet sei. Auch eine Begrenzung der Anzahl der Stühle je Tisch erscheine angemessen, beispielsweise auf zwei Stühle je Tisch bzw. mehr für Mitglieder desselben Haushalts. Falls erforderlich, könnte die Landesregierung die Öffnungszeiten von Gastronomiebetrieben abends begrenzen.
Die Landesregierung sollte prüfen, ob eine Öffnung der Kindertagesstätten und Schulen nach den Osterferien möglich sei. Zumindest sollten die Berufsschulen öffnen, da die Berufsschüler ohnehin die Betriebe aufsuchen dürften, um ihre Ausbildung fortzusetzen. Mang: „Ein zeitliches Verschieben von Bildungspartizipation wäre ein Nachteil für unsere jungen Menschen. Deshalb war es richtig, die Abiturprüfungen fortzusetzen.“ Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs und der Kinderbetreuung sei auch bedeutsam, weil nur so Eltern mit der notwendigen Aufmerksamkeit ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten.
Phase 2
In einer zweiten Phase, wenn die Landesregierung die Kontaktbegrenzung im öffentlichen Raum von derzeit maximal zwei Personen lockere, z. B. auf fünf Personen, sollten weitere wirtschaftliche Tätigkeiten zugelassen werden, in denen Ansammlungen von mehr als zwei Personen üblich seien, bei denen aber noch eine Begrenzung der Kontakte gut möglich ist.
Ausgewählte Dienstleistungen wie Friseure, die auch körperliche Berührungen beinhalten, sollten wieder zugelassen werden, wenn die Dienstleister sich und die Kunden ausreichend schützen. Übernachtungsangebote zu touristischen und privaten Zwecken sollten wieder erlaubt werden, aber nur für Individualtouristen oder kleine Gruppen.
Die Angebote an öffentlichen Bus- und Bahnverkehren sollten schnell erhöht werden, um nach und nach den Berufspendlern, die derzeit im Homeoffice arbeiten, den Weg zur Arbeitsstätte im ÖPNV wieder zumuten zu können. Durch eine möglichst hohe Taktung sollte die Zahl der Personen im jeweiligen Bus oder Zugwaggon reduziert gehalten werden. Die öffentliche Verwaltung sei ebenfalls zügig wieder zu öffnen, auch für den Besucherverkehr. Allgemeine Einreisebeschränkungen nach Deutschland sollten aufgehoben werden, sofern dem der Infektionsschutz nicht entgegenstehe. Ausnahmen im Luftverkehr seien nötig.
Phase 3
Eine dritte Phase könne beginnen, wenn die staatlich angeordnete Begrenzung von Kontakten im öffentlichen Raum aufgehoben würde. Voraussichtlich werde es aber weiter eine Empfehlung zur Vermeidung räumlicher Nähe mit Älteren und Vorerkrankten geben. In dieser dritten Phase sollten zusätzliche wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen für Freizeitaktivitäten zugelassen werden, bei denen Berührungen von Personen zwar nicht die Regel seien, aber auch nicht ausgeschlossen werden können.
Es sollte keine Mobilitätsbeschränkungen mehr geben, die Grenzen sollten wieder geöffnet werden. Übernachtungsangebote zu touristischen und privaten Zwecken sollten unbeschränkt erlaubt werden. Reisebusverkehre und Schiffsausflüge sollten wieder zulässig sein.
Phase 4
Erst in einer späteren Phase, wenn der Infektionsschutz weitgehende Normalität wieder zulasse, sollten alle wirtschaftlichen Tätigkeiten wieder erlaubt werden, in denen menschliche Nähe bis hin zu Berührungen normal ist. Dazu gehörten etwa Tanzveranstaltungen, Diskotheken, Bars, Kneipen, Freizeitparks und Jahrmärkte sowie kulturelle Einrichtungen mit enger Bestuhlung wie Kinos, Theater, Freilichttheater, Schauspiel- und Konzerthäuser.
Das VhU-Positionspapier zur schrittweisen Zulassung wirtschaftlicher Tätigkeiten finden Sie hier: https://www.vhu.de/newsroom/meldungen/details/tx_news/corona-krise-4-phasen-plan-der-hessischen-wirtschaft.html
Geschäftsführer Kommunikation und Presse, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)