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Mang:„Geschäftsreisen erleichtern, 800-qm-Regel für Geschäfte beseitigen und in Gastronomieöffnung wieder einsteigen.“ - Die hessische Wirtschaft hält weitere Lockerungen ab 4. Mai für möglich und erforderlich. „Aufgrund der Erfolge beim Infektionsschutz sollten Bund und Länder in dieser Woche weitere Einschränkungen der Wirtschaft zurücknehmen“, sagte der Präsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Wolf Mang, mit Blick auf die Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder am Mittwoch. Für die exportorientierte Industrie bat Mang die Landesregierung, sich im Bund für Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Personen einzusetzen. Die Fristen bei Ein- und Rückreise für die Befreiung von der häuslichen Quarantäne sollten bundesweit angepasst werden.

Mang: „Eine 5-Tage-Regelung für Ein- und Rückreisende wie in NRW wäre gut. Die hessische Landesregierung sollte ihre Verordnung ändern und die derzeitige Ausnahme für Aufenthalte im Ausland von 2 bzw. 3 auf 5 Tage verlängern.“ Außerdem solle Hessen die Ausnahmeregelung um den Tatbestand „triftiger Reisegrund“ ergänzen, unter den dienstliche Aufenthalte, wie z. B. Montage- und Wartungsarbeiten, fallen. Eine Befreiung von der häuslichen Quarantäne sollte bei negativem Testergebnis möglich sein.

Generell sollten Geschäftsreisen erleichtert werden, soweit Abstands- und Hygieneregeln eingehalten würden. Mang: „Videokonferenzen funktionieren meist gut, können menschliche Begegnungen aber nur zum Teil ersetzen. Dienstreisen und Hotelaufenthalte sind weiter nötig – für Geschäftsabschlüsse, für beruflich erforderliche Fort- und Weiterbildung und für Projektaufgaben.“

Im Einzelhandel sollte die Begrenzung der Verkaufsstellen auf 800 Quadratmeter gestrichen werden, sagte Mang: „Entscheidend ist, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Das klappt in allen Geschäften – auch in großen Bekleidungs-, Schuh- und Möbelgeschäften und allgemeinen Kaufhäusern. Wichtig ist die Limitierung der Personenzahl in Räumen bzw. pro Fläche.“

Auch im Bereich Hotellerie und Gastronomie sollten Betriebe schnellstmöglich begrenzt wieder öffnen dürfen, wenn dabei die allgemeinen Distanz- und Hygieneregeln beachtet werden können, sagte Mang.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU)

 


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