Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung - Die mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 28.04.2020 in Kraft getretenen Änderungen einiger Tatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) können für kleine Handwerksbetriebe existenzbedrohend sein. Darauf verweist Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle. Durch den geänderten Bußgeldkatalog werden beispielsweise Halt- und Parkverstöße auf Fahrrad- und Fußwegen höher sanktioniert. „Das ist, ebenso wie das schnelle Verfügen von Fahrverboten, aus Sicht der Handwerksunternehmen unverhältnismäßig. Für das Tagesgeschäft, insbesondere wenn es um kurzfristige Noteinsätze wie einen Rohrbruch geht, kann kein Betrieb erst bei den Behörden eine Sondergenehmigung beantragen“, kritisiert Dirk Neumann.
Die nun schnell verhängten Fahrverbote und insbesondere das pauschale Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen könnten dazu führen, dass Handwerker im Einsatz schnell mit Punkten und einem Verlust des Führerscheins bedroht werden. Das bedeute möglicherweise die Gefährdung der beruflichen Existenz, so Neumann weiter. „Die Betriebe brauchen die Sicherheit, dass sie auch im Notfall Kunden gut erreichen. Vielleicht sollte es einen Lösungsansatz wie einen Parkausweis für Handwerker geben“; schlägt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer vor.
Handwerkskammer Halle (Saale)
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