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Innenstadtverkehr in Hamburg: keine wirtschaftsfeindliche Politik zulasten von Unternehmen und Bürgern – Forderungen an den künftigen Senat  - Anlässlich der heutigen Koalitionsverhandlungen zum Thema Mobilität zwischen SPD und GRÜNEN in Hamburg macht die Hamburger Wirtschaft erneut und eindringlich auf das Thema der notwendigen Wirtschaftsverkehre in der Hamburger Innenstadt aufmerksam. Die Corona-Pandemie stellt alle Branchen in der Hansestadt vor bislang nie gekannte Herausforderungen. In solchen Zeiten darf es nicht Ziel der Politik sein, die Bedürfnisse des Wirtschafts- und Lieferverkehrs sowie die Erreichbarkeit der Innenstadt für Kunden außer Acht zu lassen. Deshalb will das Bündnis aus dem AGA Unternehmensverband, der Handwerkskammer Hamburg und mittlerweile sieben weiteren Verbänden auf die Notwendigkeit eines flüssigen Wirtschaftsverkehrs in der City, der das tägliche Leben aller dort arbeitenden und lebenden Menschen erst ermöglicht, aufmerksam machen.

 

 

Zu dem Bündnis gehören neben dem AGA und der Handwerkskammer auch die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e.V. (ASW), der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH), der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Landesgruppe Hamburg, der CDH im Norden – Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb sowie die Fachvereinigung Möbelspedition, Umzugslogistik und Relocation Hamburg (FAMÖ). 

 

 

Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Schon geraume Zeit vor Beginn des Bürgerschaftswahlkampfs war abzusehen, welches Thema die politische Auseinandersetzung bestimmen würde: die Zukunft von Mobilität und Verkehr in unserer Stadt. Dann kam Corona. Heute nehmen die Koalitionspartner des künftigen Senats das Thema wieder auf. Das Handwerk vertraut darauf, dass die Politik sich weiterhin an einem Grundsatz der kontinuierlichen Verkehrsentwicklungsplanung orientiert, wie er im Hamburger Mobilitätsprogramm festgeschrieben ist: Der Wirtschaftsverkehr – die ‚letzte Meile‘ – zum Kunden kann kaum auf andere Verkehrsträger als die Straße verlagert werden.“

 

 

Dr. Hans Fabian Kruse, Präsident des AGA Unternehmensverbandes: „Alle Handelsstufen erwartet in den kommenden Monaten, vielleicht Jahren, massive Umsatz- und Gewinneinbrüche durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Jetzt ist die Zeit, in der die Hamburger Politik zusammen mit der Wirtschaft nach Lösungen suchen muss. Eine wirtschaftsfeindliche Politik, wie sie eine massive Beschränkung der Lieferverkehre in der Hamburg City darstellt, darf es nicht geben. Wie systemrelevant die Verkehre in der Innenstadt sind, hat sich in den vergangenen zwei Monaten deutlich gezeigt. Denn Mobilität und eine funktionierende städtische Infrastruktur sind die Grundlage für Leben und Arbeiten in der Stadt. Wirtschafts- und Lieferverkehre dürfen nicht zusätzlich diskriminiert werden. Wir müssen unsere Kunden und unsere Kunden müssen uns erreichen können. Die Handwerkskammer und der AGA möchten gerade während der Koalitionsverhandlungen auf die negativen und existenzbedrohenden Folgen der Pläne zur Verminderung des Verkehrs hinweisen. Jetzt entscheidet sich, welche Bedeutung der künftige Senat der wirtschaftlichen Erholung unserer Unternehmen gibt.“ 

 

 

Die konkreten Forderungen der Unterstützer der Stellungnahme an den künftigen Hamburger Senat sind:

 

 

Erreichbarkeit gewährleisten: Gewerbetreibende und Dienstleister müssen ihre Kunden in Hamburg weiterhin direkt ansteuern können.

 

Besondere Lade-/Arbeitszonen, Mikro-Depots und Serviceparkplätze schaffen: Hamburgs Innenstadt braucht Lade- und Arbeitszonen sowie Serviceparkplätze, die dem Wirtschafts- und Lieferverkehr vorbehalten sind. Über Mikro-Depots wird das Bestücken von Lastenfahrrädern oder fußläufigen Transporthilfen für die Zustellung auf den letzten Metern ermöglicht.

 

Verkehrsinformation verbessern und digitalisieren: Digitale Verkehrs- und Parkraumlenkung kann Suchverkehre drastisch reduzieren. Hier erwarten Gewerbetreibende und Bürgerinnen und Bürger erhebliche Anstrengungen.

 

Dienstleistungen ermöglichen: Dienstleistungen, wie z.B. Umzüge, Reparaturen etc., müssen auch außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten möglich sein.

 

 

 

 

 

 Statements der Unterstützer:

 

 

 

Alexander Brückmann, Geschäftsführer der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland (ASW): „Die Auswirkungen von Fahrverbotszonen, Sperrungen, Wegfall von Parkplätzen mit Verschärfung der Parkplatzsituation in Hamburger Citybereichen treffen den Schutz der Wirtschaft und des Eigentums. Während für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste sowie viele Dienstleister Sonderrechte bestehen, sind Einsatzfahrzeuge von Sicherheitsdienstleistern sowie Geld- und Werttransporte bisher davon ausgenommen, obwohl diese für den Schutz von Betrieben, Handel, Privateigentum und Versorgung der Bevölkerung und Handel mit Bargeld zuständig sind. Bei Alarmauslösungen oder Notfällen, wie z.B. Aufzugsbefreiungen, können diese Dienstfahrzeuge den Einsatzort nicht anfahren und die Intervention durchführen. Zum Alltag von Sicherheitsdiensten gehört es, im Alarmfall das Fahrzeug in Parkhäusern abzustellen und weite Wege für die Einsatzkräfte in Kauf zu nehmen. Parken in Halteverbots- oder Einfahren in Fahrverbotszonen wird sofort mit einem Knöllchen geahndet. Die Sicherheitswirtschaft ist nach Aussage der Bundesinnenministerkonferenz ein wesentlicher Bestandteil der Architektur der inneren Sicherheit. Wir fordern für Einsatzfahrzeuge der Sicherheitsbranche Ausnahmegenehmigungen oder Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Leider stellen die zuständigen Behörden keine Sondergenehmigungen nach § 46 StVO für Sicherheitsfahrzeuge aus. Das Ganze entwickelt sich zu einem Ärgernis für unsere Branche.“

 

 

 

Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels: „Urbanes Leben und Arbeiten in einer nachhaltig und lebenswerten Stadt braucht Mobilität und städtische Infrastruktur, die Wirtschafts- und Lieferverkehre langfristig ermöglicht und sicherstellt und nicht diskriminiert. Dies ist für das tägliche Leben in der Stadt ebenso existentiell wie für die Betriebe des Getränkefachgroßhandels, die die innerstädtische Belieferung mit Getränken aller Art tagtäglich gewährleisten. Zum Erhalt des Wirtschaftsfaktors Stadt ist daher ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen erforderlich, bei dem die Lieferverkehre hinreichende Berücksichtigung finden.“

 

 

 

Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh): „In den Zeiten, wo sich der Handel insgesamt komplett wandelt, müssen es auch die infrastrukturellen Bedingungen tun. Das Kernversprechen unserer Branche ist die Haustürzustellung. Hierbei geht es ausdrücklich nicht nur um die bequeme Art des Einkaufens, sondern auch um die Rolle des E-Commerce als verlässlicher Grundversorger. Der Onlinehandel bietet gerade älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen in Stadt und Land eine zuverlässige Versorgung bis an die Haustür. Und dies nicht nur in krisenbehafteten Zeiten. Dieses Versprechen wollen wir auch in Zukunft halten und hierfür Bedarf es auch der Unterstützung durch die Politik.“

 

 

 

Die Kurier- Express- und Paketdienste (KEP) stellen in Hamburg aktuell ca. 250.000 Pakete täglich an Gewerbe und Private zu. Die Grundlage für die reibungslose Versorgung ist eine geeignete Verkehrsinfrastruktur einschließlich Haltemöglichkeiten für die gewerbliche Be- und Entladung. Der Vorsitzende des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik e.V. (BIEK), Marten Bosselmann, unterstützt daher die Forderungen der Hamburger Wirtschaft und stellt fest: „Die urbane Logistik stellt die Attraktivität Hamburgs als Standort für Wohnen und Einkaufen nur sicher, wenn sie ihre modernen Zustellkonzepte umsetzen kann.“

 

 

 

 

Karin Kaiser, Hamburger Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): „Wir brauchen keine künstliche Verkehrsbehinderung. Die pflegebedürftigen Menschen in Hamburg müssen von unseren Mitgliedsunternehmen zuverlässig versorgt werden. Auch wenn nicht alle Pflegebedürftigen mit dem Fahrzeug angefahren werden müssen, so ist dies doch in den meisten Fällen nicht anders zu machen. Die Wegezeiten sind knapp kalkuliert und die pflegebedürftigen Menschen benötigen und erwarten ihre Versorgung zu festgelegten Zeiten. Was wir für alle Hamburger Pflegedienste brauchen, sind kostenlose erforderliche Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Verbotsbereichen, wie sie die Pflegedienste der Freien Wohlfahrtspflege erhalten, um auszuschließen, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen wegen fehlender Ausnahmegenehmigungen nicht funktioniert.“

 

 

 

 

Philipp Krupke, Hauptgeschäftsführer der CDH im Norden – Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb: „Ein Handelsvermittler muss zu den üblichen Öffnungszeiten das Geschäft zwischen Kunden aus Handwerk, Einzelhandel oder produzierendem Gewerbe und den Lieferanten anbahnen. Weil er dazu immer Musterwaren bei sich führt, ist es unerlässlich, dass er zu jeder Zeit nah an seine Kunden herankommt. Damit wäre eine weitere Einschränkung der Wirtschaftsverkehre gerade in der Hamburger Innenstadt Gift für sein Geschäft. Eine Ausnahmeregelung für die Handelsvermittler wäre begrüßenswert. Wegen der Vielzahl der Kunden und der noch geringen Reichweite von E-Autos sind diese leider keine Alternative zu einem Auto mit Verbrennungsmotor.“

 

 

 

 

Susanne Kruse, Geschäftsführerin der FAMÖ – Fachvereinigung Möbelspedition, Umzugslogistik und Relocation Hamburg: „Ein Umzug in der City kann naturgemäß nicht geräuscharm und womöglich in den Nachtstunden stattfinden. Dies ist weder den Mitarbeitern der Umzugsunternehmen noch den Kunden zuzumuten. Unsere Umzugsunternehmen müssen ihre Dienstleistung auch zukünftig außerhalb der offiziellen Lieferzeiten durchführen können – mit zügig und unbürokratisch erteilten Genehmigungen. Es ist unerlässlich, Ausnahmegenehmigungen für Einfahrten und Halteverbote in den verkehrsberuhigten Bereichen zu erhalten – zeitnah und am besten von einer zentralen Stelle aus. Zurzeit müssen diese Genehmigungen mühsam einzeln bei den zuständigen Polizeirevieren beantragt werden. Das läuft in Berlin besser, denn dort gibt es eine solche zentrale Stelle, die man gegen eine Jahresgebühr nutzen kann.“

 

Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12 , 20355 Hamburg

 

 


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