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Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Schneller Start von Corona-Überbrückungshilfen notwendig – Handwerk dankt Wirtschaftsminister Dr. Buchholz – Ein zügiger Start weiterer Liquiditätshilfen ist unverzichtbar, um die Existenz zahlreicher von der Corona-Krise betroffener Betriebe zu sichern. Dabei kann es nicht auf Umsatzrückgänge im April und Mai ankommen, sondern auf tatsächliche Umsatzrückgänge in der Zukunft. Die Handwerksorganisation in Schleswig-Holstein begrüßt die von Bund und Ländern vorgesehene Einführung von Corona-Überbrückungshilfen für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020. Diese sollen wie die bisherigen Soforthilfen als Zuschüsse an kleine und mittlere Unternehmen gezahlt werden. Thorsten Freiberg, Präsident von Handwerk Schleswig-Holstein e.V., sagt: „Um den weiter stark von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen und Betrieben Planungssicherheit zu geben, kommt es jetzt auf einen raschen Start der Überbrückungshilfen an. Daher danken wir dem Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein für seine Initiative, die Bund-Länder-Abstimmung zeitnah zum Abschluss zu bringen."

 

Hintergrund ist, dass die bisherigen Ende Mai auslaufen. Diese Soforthilfen haben bisher entscheidend zur Existenzsicherung vieler Betriebe beigetragen. Durch das schrittweise Wiederhochfahren der Wirtschaft dürfte sich die Situation für Mittelstand und Handwerk teilweise entspannen. Allerdings warnt Ralf Stamer, Präsident der Handwerkskammer Lübeck: „In zahlreichen Betrieben auch im Handwerk ist aufgrund fortbestehender Einschränkungen des öffentlichen Lebens, gestörter Lieferketten und der anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Unsicherheit noch in den kommenden Monaten mit erheblichen Umsatzausfällen zu rechnen. Da Fixkosten wie Mieten und Zinsen unverändert anfallen, sind hier weiterhin Liquiditätshilfen erforderlich."

 

Allerdings sehen die derzeitigen Planungen zu künftigen Überbrückungshilfen vor, dass sie nur Unternehmen erhalten sollen, die in den Monaten April und Mai einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent nachweisen können. Hiergegen hatten sich Wirtschaftsminister Dr. Buchholz und Wirtschafts-Staatssekretär Dr. Rohlfs gewandt. Beide hatten gefordert, dass es nicht auf einen Umsatzrückgang in der Vergangenheit ankommen könne, um Überbrückungshilfen ab Juni zu erhalten.

 

Kammerpräsident Ralf Stamer sieht es genauso: „Betriebe, die im April und Mai große Probleme hatten, haben Soforthilfen beantragt. Gerade im Handwerk ist aber auch nicht auszuschließen, dass Betriebe erst in den kommenden Monaten in die Krise rutschen. Dies ist etwa bei handwerklichen Zulieferbetrieben der Industrie aufgrund von Auftragsstornierungen oder bei Betrieben des Bau- und Ausbaugewerbes wegen der Zurückhaltung der privaten und gewerblichen Kunden denkbar. Solche Fälle müssen förderfähig sein. Daher freuen wir uns über die Unterstützung aus unserem Wirtschaftsministerium."

 


Der Verband Handwerk Schleswig-Holstein e.V. , die Handwerkskammer Flensburg und die Handwerkskammer Lübeck vertreten die handwerklichen Organisationen und etwa 32.000 Mitgliedsbetriebe mit 175.000 Beschäftigten.

Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/ 12
23552 Lübeck

 


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