„Sollte der aktuelle Entwurf der Mantelverordnung beschlossen werden, rechnen wir mit negativen Auswirkungen auf das praktische Baugeschehen, höheren Baukosten und einem höheren Bedarf an Deponiekapazitäten,“ so kommentierte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, die Verkündung des Bundesumweltministeriums, am Regierungsentwurf festzuhalten und damit den Weg für die Beratungen im Bundesrat nach der parlamentarischen Sommerpause freizumachen. „Das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird die Verordnung nicht erreichen, das ist kontraproduktiv“, so Babiel weiter.
Die BAUINDUSTRIE unterstützt weiterhin das Ziel der Mantelverordnung. Mit Blick auf mögliche Schadstoffbelastungen der Umwelt und aufgrund des Potenzials für die Substitution von Primärrohstoffen sei die bundeseinheitliche Regelung dieses Abfallstroms bei Wegfall der vielen unterschiedlichen länderspezifischen Einzelregelungen sinnvoll.
Rund 275 Mio. Tonnen mineralische Abfälle fallen pro Jahr in Deutschland an. Über 80 % davon machen die mineralischen Bauabfälle aus. „Diese Abfälle unterscheiden sich hinsichtlich Entstehung, Handling und potenzieller Schadstoffgehalte grundsätzlich deutlich von aus der Energie- und Metallindustrie stammenden Schlacken und Aschen, die ebenfalls in der Verordnung geregelt werden“, erklärte Babiel. Das finde in der Mantelverordnung leider nicht angemessen Berücksichtigung.
Der Verordnungsentwurf sehe allein drei unterschiedliche Analyseverfahren vor, deren Ergebnisse nicht einfach verglichen werden könnten. Dabei sei gerade eine Vereinheitlichung der Probenahme- und Analyseverfahren wichtig, um auf der Baustelle zügig über den richtigen Entsorgungsweg entscheiden zu können, betonte Babiel. „Bauabläufe brauchen klare Verantwortlichkeiten. Man muss auf der Baustelle beproben und entscheiden können, wohin das Material geht.“
Die BAUINDUSTRIE hofft sehr, dass die Länder im Bundesrat einen vernünftigen und praktikabel umsetzbaren Kompromiss beschließen werden, sagte Babiel. „Es werden schließlich die bauausführenden Unternehmen sein, die die Regelungen umsetzen müssen.“
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